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Karl A. Lamers
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Frage von Josef H. •

Frage an Karl A. Lamers von Josef H. bezüglich Innere Sicherheit

Frage zum Artikel im SPIEGEL vom 24.02.
EX-KSK-Chef lobt NS-Spezialeinheit als Vorbild
wie wird gewährleistet, dass die Mitglieder der KSK-Einheiten verfassungstreue Bürger sind?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haimerl,

Die Soldaten des KSK sind als Zeit- und Berufssoldaten mit Diensteid oder als Wehrpflichtige mit dem Gelöbnis zur Verfassungstreue verpflichtet. Jeder Soldat schwört oder gelobt, der Bundesrepublik Deutschland (gemeint sind die Staatsinstitutionen und -organe) treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Sollte ein Soldat gegen diesen Eid / dieses Gelöbnis verstoßen, würde dies zweifellos zu einschneidenden Konsequenzen führen. Berufs- und Zeitsoldaten müßten für den Fall der gerichtlich festgestellten Diensteidverletzung mit der Entlassung aus dem Dienstverhältnis rechnen. Falls Delikte vorliegen würden, die nach dem Strafgesetzbuch zu ahnden wären, würden Strafverfahren hinzukommen. Wehrpflichtige müßten mit ähnlichen Konsequenzen rechnen.

Der ehemalige Kommandeur des KSK, von dem in dem von Ihnen angesprochenen SPIEGEL-Bericht die Rede ist, befindet sich seit Jahren schon im Ruhestand. Insoweit kann er weder für die Bundeswehr noch für das KSK sprechen. Vielmehr hat er in der fraglichen Publikation seine Privatmeinung vertreten, was verfassungsrechtlich zunächst nicht zu beanstanden ist. Etwas anderes wäre es, wenn der Brigadegeneral a. D. Meinungen über Militärgeschichte und Tradition vertreten hätte, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht zu vereinbaren sind. Dieser Vorwurf wurde bisher meines Wissens jedoch nicht erhoben.

Trotzdem ist fraglich, ob es klug war, einen solchen Meinungsbeitrag eines ehemaligen Brigadegenerals der Bundeswehr in ein Buch zu setzen, das nacheinander die Wehrmachts-Division "Brandenburg", die GSG 9 des Bundesgrenzschutzes (heute: Bundespolizei) und das KSK der Bundeswehr behandelt. Im Rahmen des Grundrechts der freien Meinungsäußerung ist dies zwar möglich, aber historisch und auch rechtlich doch nicht ganz unbedenklich. Die GSG 9 und das KSK jedenfalls sind an Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland gebunden und unterscheiden sich allein deshalb schon grundsätzlich und fundamental von der oben genannten Wehrmachtsdivision.

Ganz bestimmt kann daraus nicht geschlossen werden, daß dadurch eine Traditionslinie von der Bundeswehr zur ehemaligen Wehrmacht begründet werden soll. Die Bundeswehr steht treu zu unserer Verfassung - davon bin ich überzeugt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Karl A. Lamers, MdB