Frage an Karl A. Lamers von Lars B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Lamers,
in ihrer Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Verteidigungsausschusses möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen: Wieso gibt die Bundeswehr in einem halben Jahr 155 Millionen Euro für externe Berater aus? Mir ist bewusst, dass Berater wichtig und braubar sind aber wieso gleich so viele und dann noch so teuer? Die Ausgaben für Berater des Verteidigungsministeriums sind doppelt so hoch wie die Ausgaben des Innenministeriums! Und was hat es mit den Vorwürfen über unkorrekte Auftragsangebote und Vetternwirtschaft auf sich? Die enormen Summen für Berater wären bei der maroden Bundeswehr, also beim Heer viel besser angelegt. Nur ein Bruchteil der Hubschrauber, Panzer und Fregatten sind momentan einsatzbereit! (Vgl. https://www.zeit.de/politik/2014-09/bundeswehr-ausstattung-marine-luftwaffe-heer ) Die Beraterverträge müssen unverzüglich gekündigt werden und die Vorgänge in der Bundeswehr müssen offengelegt werden! Das sollte doch auch in Ihrem Interesse stehen.
Mit freundlichen Grüßen,
L. B.
Sehr geehrter Herr B.,
für Ihr Schreiben vom 09. August 2019 zum Thema „Externe Beratung im Bundesministerium der Verteidigung“ danke ich Ihnen.
Die öffentliche Verwaltung nutzt die Unterstützung externer Berater vor allem dann, wenn neuartige und komplexe Aufgaben zu bewältigen sind, moderne technische und wirtschaftliche Entwicklungen nutzbar gemacht werden sollen oder strukturelle Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen zu vollziehen sind. Ein sachgerechter Einsatz externen Sachverstandes kann der Verwaltung helfen, richtige Antworten auf neue und komplexe Fragestellungen in einem sich rasch verändernden Umfeld zu finden.
Im Bereich der Bundeswehr trifft dies derzeit insbesondere auf den Bereich „Cyber“ zu. Wenn es neue Aufgaben wie diese gibt, kann es durchaus sinnvoll erscheinen, zusätzlich zur Expertise im Bundesministerium der Verteidigung, auch noch auf externe Berater zurückzugreifen. Dieses Verfahren ist also durchaus gängige Praxis und daher grundsätzlich nicht zu beanstanden. Zudem kann externe Beratung nicht willkürlich erfolgen, sondern muss hinreichend überzeugend begründet sein und Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllen.
Die in den Medien erhobenen und von Ihnen genannten Vorwürfe haben dazu geführt, dass sich der Verteidigungsausschuss am 30. Januar 2019 gemäß Art. 45a Absatz 2 des Grundgesetzes als Untersuchungsausschuss eingesetzt hat. Sein Auftrag ist es, den Umgang mit externer Beratung und Unterstützung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung aufzuklären. Die Vorgänge sollen unter vertraglichen, rechtlichen, haushälterischen, geheimschutzrelevanten, militärischen, technologischen und politischen Gesichtspunkten geprüft werden.
Ferner sollen die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten der Leitungsebene sowie die Aufklärungs- und Informationspraxis des Bundesministeriums der Verteidigung untersucht werden.
Der Untersuchungsausschuss hat einen 9-köpfigen Unterausschuss mit der Durchführung der Untersuchung beauftragt. Bis zur parlamentarischen Sommerpause hatte dieser bereits ca. 3.000 Akten beigezogen. Ferner sind in 7 Beweisaufnahmesitzungen insgesamt 18 Zeugen und ein Sachverständiger vom Bundesrechnungshof, aus dem Verteidigungsministerium, diesem nachgeordneten Behörden und der freien Wirtschaft vernommen worden.
Im September 2019 wird die Beweisaufnahme fortgesetzt. Danach werden wir wissen, ob die Vorwürfe zu Recht erhoben wurden und ob die Ausgaben angemessen oder überhöht sind. Bis dahin bitte ich um Verständnis, dass ich kein voreiliges Urteil fällen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers MdB