Frage an Karl A. Lamers von Günter B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Lamers,
ich möchte bei meiner Frage nicht auf die Erhöhung der MWST im eigentlichen Sinne eingehen, ob sinnvoll oder nicht, sondern mich beschäftigt die Frage der ungleichen Einordnung von Produktgruppen.
Für Lebensmittel gilt der Satz von 7%. Anders bei Getränken. Außer Milch müssen alle Getränke mit 19% versteuert werden.
Warum? Von Ernährungsberatern und Ärzten hören wir täglich, man müsse pro Tag 3 Liter trinken. Demzufolge gehören die nicht alkohol. Getränke zu den lebenswichtigen Lebensmitteln. Ebenso wenig verstehe ich, daß für BLUMEN und TIERFUTTER 7%, für MEDIKAMENTE jedoch 19% berappt werden müssen. Haben sich hier mal wieder Lobby-Gruppen durchgesetzt ?Ältere Bürger, deren Ausgaben für Medizin altersbedingt ständig steigen, haben kaum Verständnis, daß Blumen und Tiere über Menschen gestellt werden.
Ich bitte um Ihre Ansicht, welche Gründe es für die von mir aufgezeigte Ungleichbehandlung gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Bacher
Sehr geehrter Herr Bacher,
Vielen Dank für Ihre Anfrage zur ungleichen Besteuerung einzelner Produktgruppen innerhalb der Mehrwertsteuer. Ihre Sorge, dass Medikamente derzeit nicht unter den Ausnahmetatbestand einer verringerten Umsatzsteuer fallen, ist ein ernstes Anliegen, dem im Verlauf der Gesetzesnovelle immer wieder Aufmerksamkeit geschenkt wurde.
Die überwiegende Anzahl der aktuell geltenden Steuerermäßigungen geht auf das Jahr 1968 zurück. Bei der Einführung des Umsatzsteuersystems hat der damalige Gesetzgeber ein Gesamtkonzept für alle Bereiche des täglichen Lebens entwickelt. Danach steht den Vergünstigungen durch Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen die Besteuerung mit dem allgemeinen Steuersatz gegenüber.
Die Schaffung isolierter weiterer steuerlicher Ausnahmetatbestände ist deshalb keine nachhaltige Lösung. Derzeit ist daher nicht beabsichtigt, die Besteuerung von einzelnen Produkten zu verändern. Dies bezieht sich auch auf die von Ihnen angeregte Produktgruppe der nicht-alkoholischen Getränke, unabhängig von deren gesundheitsfördernder Wirkung.
Die Frage, warum apothekenpflichtige Arzneimittel weiterhin mit dem vollen Steuersatz von 19% belegt werden, kann aber nicht isoliert von der Gesundheitsreform oder gar im Einzelvergleich mit anderen Produktarten verstanden werden. Die spezifischen Probleme des Gesundheitswesens sind innerhalb dieses Systems zu lösen. Auch hier gilt, dass einzelne Ausnahmetatbestände das Gesamtsystem eher verzerren und unübersichtlicher machen. Trotzdem wird im Fortgang der Diskussion weiter geprüft werden, in welcher Form etwas gegen die steigende Ausgabenbelastung durch Medikamente getan werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl A. Lamers, MdB