Frage an Karl A. Lamers von Juergen E. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr Lamers.
Minister Seehofer hat einen Vertrag mit Spanien bzgl Rueckfuehrung von Asylbewerbern abgeschlossen.
Die ersten Rueckmeldungen, dokumentiert in der Welt.de zeigen, dass trotz dem hohen Aufwand deutscher Beamter kein Nutzen fuer den deutschen Steuerzahler erkennbar ist.
Frage:
1. Was will die CDU/CSU tun um sicherzustellen, dass Spanien Migranten nicht einfach nur durchwinkt und die dann in D erstmalig Asyl beantragen
Zur Erinnerung: D ist von sicheren Staaten der EU umgeben, d.h. nur Menschen die ueber Rhein-Main einfliegen oder ueber die Nordsee anlanden sind berechtigt in D Asyl zu beantragen
2. Das alles ist im Dublin 3 Vertrag festgelegt. Wann will die Regierung diesen Vertrag wieder anwenden?
Mit freundlichem Gruss
J. E.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Rückführung von Asylbewerbern sowie zur Dublin-III-Verordnung.
Mit dem sogenannten Dublin-Verfahren wird geregelt, dass Asylbewerber in dem Land zu registrieren sind, in dem sie die Europäische Union erstmals betreten. Dieser EU-Staat ist auch für den Asylantrag zuständig. Mit diesem Verfahren soll sichergestellt werden, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat geprüft wird. Stellt sich im Gespräch mit dem Asylsuchenden heraus, dass der Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat zu bearbeiten ist, wird dieser Staat gebeten, den Antragssteller zu übernehmen (sogenanntes Übernahme- oder Wiederaufnahmeersuchen) und der Flüchtling muss das Asylverfahren in diesem Staat durchführen. Die Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist die Dublin-III-Verordnung.
Asylbewerber dürfen sich ihr Aufnahmeland in Europa nicht beliebig aussuchen. Um die illegale Binnenmigration von Asylsuchenden zu verhindern, haben wir mit dem Koalitionspartner vereinbart, dass Asylsuchende, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, an der deutsch-österreichischen Grenze künftig zurückgewiesen werden. Bereits auf dem EU-Gipfel hat deshalb die Bundeskanzlerin mit zahlreichen Mitgliedstaaten politische Vereinbarungen getroffen, die nun im Detail ausgestaltet werden:
So haben sich Griechenland und Spanien bereit erklärt, künftig Asylsuchende wieder aufzunehmen, die bei ihnen EURODAC-registriert wurden und von den deutschen Behörden an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen werden.
Wie Deutschland, sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, sich an europäisches Recht zu halten. Die europäische Organisation obliegt der Europäischen Kommission, denn diese ist Hüterin der Verträge und dafür zuständig und nicht etwa wir. Gemeinsam mit dem Gerichtshof wacht die Kommission über die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers MdB