Frage an Karl A. Lamers von Juergen E. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr Lamers.
Ich habe heute Hrn Minister Seehofer nachfolgende Fragen gestellt. Da Sie Vertreter der Regierung fuer unseren Wahlkreis sind sende ich Ihnen eine Kopie der Fragen. Evtl koennen Sie diese beantworten
Sehr geehrter Herr Minister Seehofer.
In der Welt.de von heute wird dokumentiert, das die Bundesregierung 50 Migranten die illegal in die EU Einwandern wollten, aufnehmen will
Bravo? Das freut die Schlepper, die damit ihre Kunden weiter zeigen das illegale Einwanderung in die EU weiterhin moeglich ist.
1. Frage
Auf Basis welchen Gesetzes hat die Bundesregierung diese Aufnahme entschieden?
Ich denke ich kenne das Grundgesetz recht gut, da gibt es keinen Passus der illegale Einwanderer die im Mittelmeer schippern, von Deutschland aufgenommen werden muessen.
2. Frage: Was passiert mit den Menschen? Wird ein Asylverfahren eröffnet? Da die sicher keine Pässe dabei haben, wird wie bisher auch eine Abschiebung schwierig werden.
Welchen Prozess sehen Sie vor?
Wie wollen Sie den deutschen Steuerzahler vor weiteren Kosten dieser Migranten und natuerlich auch zukuenftigen Kosten schuetzen?
Mit freundlichem Gruss
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Fragen bezüglich der illegalen Einwanderung von Migranten. Ich begrüße es, dass Sie in dieser Angelegenheit auch Herrn Bundesminister Horst Seehofer angeschrieben haben, der Ihnen sicherlich Ihre konkreten Fragen und die angesprochenen rechtlichen Aspekte im Einzelnen darlegen wird.
In der Flüchtlings- und Migrationspolitik muss die EU ihrer humanitären Verantwortung gerecht werden und zugleich Migration besser ordnen und steuern.
Zwei Schiffe der EU-Grenzschutzbehörde Frontex hatten rund 450 Flüchtlinge von einem Holzboot im Mittelmeer gerettet und an italienische Gewässer gebracht. Der italienische Ministerpräsident Giuseppe Conte hatte sich in einem Schreiben an alle EU-Staats- und Regierungschefs gewandt und darum gebeten, einen Teil der geretteten Menschen aufzunehmen.
Deutschland ist mit Italien übereingekommen – auch im Blick auf die laufenden Gespräche über eine intensivere bilaterale Zusammenarbeit im Asylbereich -, dass Deutschland bereit ist, fünfzig Menschen aufzunehmen.
Auf dem Europäischen Rat Ende Juni 2018 haben die EU-Staats- und Regierungschefs umfassende Maßnahmen zur Eindämmung der illegalen Migration beschlossen, die nun rasch umgesetzt werden müssen. Dazu zählen unter anderem die Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen in Nordafrika für aus Seenot gerettete Menschen und der Aufbau kontrollierter Zentren in den Mitgliedstaaten an der südlichen Außengrenze, in denen der Schutzbedarf geprüft wird.
Darüber hinaus muss die unterstützende Rolle von Frontex, auch bei der Zusammenarbeit mit Drittländern, ausgebaut werden. Dazu müssen die Mittel aufgestockt und das Mandat erweitert werden.
Zum Asylverfahren in Deutschland kann ich Ihnen folgende Hinweise zur rechtlichen Lage geben:
Ist Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, werden Asylbewerber durch Entscheiderinnen und Entscheider des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, unter Hinzuziehung eines Dolmetschers, zu ihrem Reiseweg und Verfolgungsgründen persönlich angehört. Die Anhörung wird in einer Niederschrift protokolliert, rückübersetzt und in Kopie ausgehändigt. Aufgrund der Anhörung und gegebenenfalls weiterer Ermittlungen wird über den Asylantrag entschieden. Die Entscheidung erfolgt in schriftlicher Form, versehen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung.
Nach ihrer Anerkennung erhalten Schutzberechtigte eine zunächst befristete Aufenthaltserlaubnis. Wird der Asylantrag abgelehnt, sind die Betroffenen in der Regel zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers MdB