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Karl A. Lamers
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Frage von Gerd H. •

Frage an Karl A. Lamers von Gerd H. bezüglich Familie

Sie sollen der sogn. Homo-Ehe nicht zugestimmt haben. Bitte erläutern Sie mir warum Sie das Leiden dieser Menschen (auch Gotteskinder, jawohl) durch Ihr im Gestrigen verhafteten Stimmverhalten verlängert, verstärkt haben?
Sie sind viel mit Ausschußtätigkeit beschäftigt. Wie viel Reden im Bundestag haben Sie gehalten?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Juli 2017.

Zum Thema „Ehe für alle“ habe ich folgende Stellungnahme zur Abstimmung im Deutschen Bundestag abgegeben:

„Seit 23 Jahren bin ich Mitglied des Deutschen Bundestages. In dieser langen Zeit habe ich vieles erlebt – Höhen und Tiefen. Der rüde Umgang mit den Gepflogenheiten des Deutschen Bundestages, nämlich den Abgeordneten die Chance zu einer umfassenden und vertieften Diskussion zum Thema ‚Ehe für alle‘ zu nehmen, erschüttert mich. Aus reinen Wahlkampfgründen scheut sich Martin Schulz nicht, quasi über Nacht diese hochsensible Entscheidung am Freitag auf die Tagesordnung des Parlaments zu stemmen. Ein so wichtiges Thema hätte es verdient, in der nächsten Legislaturperiode offen, ehrlich und tiefschürfend besprochen und dann entschieden zu werden. Jetzt wird es durchgeprügelt. Das geht mir gegen den Kamm.

Genauso empört mich die perfide Attacke des SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz auf die Bundeskanzlerin, bei der er von einem ‚Anschlag auf die Demokratie‘ sprach. Das ist so ungeheuerlich, dass ich sie nicht weiter kommentieren möchte. Reden Sie bitte nicht mehr von Fairness und Würde, Herr Schulz. Ihr Verhalten ist stillos und eines Kanzlerkandidaten unwürdig.

Meine heutige Entscheidung über die ‚Öffnung der Ehe für gleich-geschlechtliche Paare‘ habe ich mir nicht leicht gemacht. Ich habe sie nach reiflicher Überlegung und gewissenhafter Abwägung getroffen.

Auch zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren gibt es natürlich Werte, die beispielhaft gelebt werden, Verbundenheit und Treue. Letztlich geht es um eine Verbindung, in der sich zwei Menschen lieben und Verantwortung füreinander übernehmen.

Bereits heute gibt es in der gesetzlichen Ausgestaltung kaum noch Unterschiede zwischen einer Ehe und einer Lebenspartnerschaft. Mit dem Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner hat der Bundestag Unterschiede in der Behandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft in zahlreichen Einzelgesetzen beseitigt und die rechtlichen Regelungen aneinander angeglichen.

Mittlerweile gibt es auch bereits verschiedene Möglichkeiten für gleich-geschlechtliche Paare, Kinder zu adoptieren: Ich nenne die Sukzessivadoption, die Stiefkindadoption und die Möglichkeit, im Ausland Adoptionen vorzunehmen. In Deutschland entscheiden Jugendämter und Familiengerichte darüber, in welche Obhut Kinder gegeben werden. In jedem konkreten Einzelfall wird geprüft, ob die Adoption dem Kindeswohl dient – auch wenn ein Mann und eine Frau gemeinsam ein Kind adoptieren möchten.

Ich bin überzeugt, dass keiner in unserer Gesellschaft die Zurücksetzung oder Missachtung von gleichgeschlechtlichen Paaren wünscht. Ich jedenfalls nicht.

Innerhalb von drei Tagen soll jetzt aber ein Gesetzesvorhaben beschlossen werden, dessen Verfassungsmäßigkeit von vielen Seiten bezweifelt wird. Nach Artikel 6 unseres Grundgesetzes stehen Ehe und Familie ‚unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.‘ Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach deutlich gemacht, dass mit Ehe ausschließlich eine auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss und Gleichberechtigung beruhende und förmlich geschlossene Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann gemeint ist.

Als Jurist hätte ich mir gewünscht, im Rahmen eines geordneten Gesetzgebungsverfahrens die Frage zu klären, ob für eine vollständige Gleichstellung eine Grundgesetzänderung nötig ist.

Die Bundeskanzlerin wollte mit ihrer Initiative gewiss den Weg dazu ebnen, nach der Bundestagswahl und einer ausführlichen parlamentarischen Beratung ein entsprechendes Gesetz auf breiter Grundlage zu verabschieden, das alle Aspekte berücksichtigt. Diese Chance hat die SPD vertan – aus Machtstreben. Schade.

All das hat mich letztlich bewogen, heute mit ‚NEIN‘ zu stimmen. Mein Respekt gilt allen Kolleginnen und Kollegen für ihre individuelle Gewissensentscheidung.“

Ferner haben Sie mich nach der Anzahl der Reden gefragt, die ich im Deutschen Bundestag gehalten habe. Hierzu darf ich Sie auf meine Antwort vom 03.08.2017 an Frau Block und Frau Gilles verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Karl A. Lamers