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Karl A. Lamers
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Frage von Daniel R. •

Frage an Karl A. Lamers von Daniel R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Lamers,

vom Verein GEMEINGUT IN BÜRGERINNENHAND E.V. habe ich erfahren, dass in Kürze eine Grundgesetzänderung geplant ist, die mit der Schaffung einer "Infrastrukturgesellschaft Verkehr GmbH" über die Hintertüre von Tochtergesellschaften die Privatisierung von Autobahnen ermöglichen soll.
Wie stehen Sie dazu? Werden Sie für die Grundgesetzänderung oder dagegen stimmen?

Beste Grüße,
Daniel Roß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Roß,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. März zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem eine Zentralisierung der Ausbau- und Instandhaltungsmaßnahmen an deutschen Bundesautobahnen erreicht werden soll. Bisher liegt die Verantwortung hierfür bei den Bundesländern.

In einer Öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages am 13. April hat sich eine Vielzahl von Experten für die Bündelung der Aktivitäten in einer Bundesgesellschaft ausgesprochen und auf den erheblichen Reformbedarf verwiesen. Durch die Bundesfernstraßengesellschaft soll die Effizienz deutlich gesteigert werden, was auch zu geringeren Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler führen könnte.

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich intensiv mit den Details des Gesetzes beschäftigt und diskutieren gegenwärtig mehrere Änderungen am Gesetzesentwurf der Bundesregierung, damit keine unkontrollierte Privatisierung von Autobahnabschnitten erfolgen kann. Hierzu könnte es unter Umständen eine Grundgesetzänderung geben. Diese soll aber – anders als in Ihrer Frage dargestellt - die Privatisierung verhindern und nicht ermöglichen.

Gegenwärtig dauern die Beratungen über die Änderungen am Gesetzesentwurf an. Es ist beabsichtigt, das Verfahren noch in der laufenden Legislaturperiode abzuschließen. Dabei werden wir selbstverständlich dafür Sorge tragen, dass keine ungewollte Privatisierung von öffentlicher Infrastruktur durch die Hintertür erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers