Frage an Karl A. Lamers von Peter B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr.Lamers
Meine frage lautet wie Sie zu den Kündigungen von Bausparverträgen stehen die hochverzinst sind aber noch nicht voll angspart sind.
Als Privatmann kann ich meine Dahrlehen bei Banken mit hohen Sollzinsen ebenfalls nicht kündigen. Sie als gewählter Volksvertreter sollten hierzu im Sinne des Verbraucherschutzes entsprechende Stellung nehmen.
Sehr geehrter Herr Berens,
vielen Dank für Ihre Frage vom 11. April zur Kündigung von Bausparverträgen mit hohem Zinssatz durch Bausparkassen.
Völlig zurecht weisen Sie darauf hin, dass die gegenwärtige Rechtslage im Zusammenhang mit Bausparverträgen gegenwärtig nicht zufriedenstellend ist. Während ein Kündigungsrecht der Bausparkassen in den Verträgen nicht vorgesehen ist, berufen sich zahlreiche Sparkassen auf ein Urteil des Landesgerichts in Mainz, in dem ihnen ein Kündigungsrecht eingeräumt wurde. Im Gegensatz dazu steht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, welche den Bausparkassen die Kündigung von hochverzinsten Altverträgen verwehrt.
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB erarbeitet gegenwärtig einen Entwurf für eine Reform des Bausparkassengesetzes, welche Klarheit schaffen und noch vor Ende des Jahres verabschiedet werden soll. Mit dem Gesetz sollen Bausparer vor der Kündigung ihrer Verträge geschützt werden. Außerdem sollen die Bausparkassen mehr Flexibilität bei den Investitionsmöglichkeiten der Kundengelder erhalten, um in Niedrigzinsphasen entsprechende Renditen zu erwirtschaften.
Im Sinne des Verbraucherschutzes hoffe ich darauf, dass das entsprechende Gesetz schnellstmöglich beraten und verabschiedet werden kann, um endlich absolute Rechtssicherheit für die Bausparerinnen und Bausparer zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl A. Lamers MdB