Frage an Karl A. Lamers von Heike R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr.Lamers,
ich lese im Focus:
Hans-Joachim Maaz, bekannter Psychiater und Psychoanalytiker sieht in Merkels Wesen eine Bedrohung für das Land. Ihr Verhalten zeige eine "narzisstische Grundproblematik", die zu einer wachsenden Gefahr für das Land werde...
...Zudem befürchtet der Experte, dass Merkel den Bezug zur Realität verloren hat. Merkel nehme „die realen Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise“ nicht zur Kenntnis und zeige sich stur gegenüber Kritik....
...Maaz sieht bei Merkel keine Führungsstärke. Er sagt: „Sie war nie ein Leader, sie hat immer reagiert und nicht agiert.“ Der Psychiater beobachtet bei Merkel gar eine „narzisstische Grundproblematik“. Narzissten könnten nicht einfach sagen, dass sie sich geirrt haben...
... Dieses Verhalten sei gefährlich, denn es trage dazu bei, dass sich die Gesellschaft spaltet. Merkel beharre auf Positionen, die eine wachsende Zahl der Bürger nicht mehr akzeptiere. Wenn Merkel weiterhin an ihrem Machtkampf festhält, dann stehe ihr ein psychischer oder psychosomatischer Zusammenbruch bevor, so Maaz...
Quelle:http://www.focus.de/politik/videos/verhalten-der-kanzlerin-ist-irrational-rennommierter-psychiater-maaz-merkels-narzissmus-ist-gefaehrlich-fuer-deutschland_id_5235070.htm
Sehr geehrter Herr Dr.Lamers,
Haben Regierungschefs in Deutschland zuviel Macht für Alleinentscheidungen?
Wer kontrolliert und wie die politischen tragweiten von Kanzlerbeschlüssen?
Wieweit können deutsche Regierungschefs allein am Parlament vorbei entscheiden?
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau Rogall,
vielen Dank für Ihre Frage vom 19. März zur Kontrolle der Entscheidungen des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin in der Bundesrepublik Deutschland.
Gestatten Sie mir vorab zu bemerken, dass ich die Einschätzungen des zitierten Psychiaters nicht teile. In jeder Sitzungswoche des Deutschen Bundestages treffe ich mehrfach auf die Bundeskanzlerin und kann die Aussagen des Herrn Maaz nicht nachvollziehen. Vielmehr erinnere ich mich daran, dass das Festhalten an Entscheidungen, die gegebenenfalls von einem gewissen Anteil der Bevölkerung nicht geteilt werden, bei Gerhard Schröder als Führungsstärke ausgelegt wurde.
Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass die Gewaltenteilung in unserem Land grundsätzlich sehr gut funktioniert. Zahlreiche Einschränkungen verhindern, dass eine einzelne Person oder Institution zu viel Macht auf sich vereint. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Parlamentsvorbehalt bei der Entsendung der Bundeswehr ins Ausland. Hier muss die Bundesregierung einen Antrag stellen, der vom Deutschen Bundestag bewilligt werden muss. Keine der beiden Institutionen kann im Alleingang handeln – schon gar keine einzelne Person.
Dem amtierenden Bundeskanzler kommt in unserem politischen System eine besondere Rolle zu. Er ist Inhaber der Richtlinienkompetenz der Bundesregierung und kann somit die Leitlinien des politischen Handelns bestimmen. Gleichzeitig ist der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin auf die Unterstützung der Bundesminister angewiesen, um einen Kabinettsbeschluss zu erwirken und benötigt stets den Rückhalt des Deutschen Bundestages, der im konstruktiven Misstrauensvotum jederzeit einen neuen Kanzler wählen kann.
Im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle können darüber hinaus die Landesregierungen und der Deutsche Bundestag – wie im Übrigen auch die Bundesregierung – das Bundesverfassungsgericht eine politische Entscheidung überprüfen lassen. Darüber hinaus kontrolliert das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen im Rahmen der konkreten Normenkontrolle und überwacht somit die gesetzgebende Gewalt wie auch die Exekutive.
Es existiert demzufolge eine Vielzahl an Kontrollmechanismen, die unser Land seit 1949 davor bewahrt haben, dass eine Person oder Institution zu mächtig wurde. Das bestehende Modell hat sich bewährt und es gibt keine Bestrebungen, hieran etwas zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl A. Lamers MdB