Frage an Karl A. Lamers von Marius M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Lamers,
da wären wir beim Punkt, ich halte nur staatliche Leistungen in Form von Wohngeld, eine Ausbildungsunterstützung meiner Eltern - und liege mit den Fixkosten (ohne Lebensmittel!) unter dem ALG II. Satz, von mir will aber diese Stelle 17.98 Euro monatlich. Was kann ich denn tun? Härtefallantrag wurde abgelehnt.
Viele Grüße
Marius R. Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Rundfunkbeitrag.
In der Tat ist in den Regelungen zum Rundfunkbeitrag eine Befreiung im Falle des ausschließlichen Bezugs von Wohngeld nicht vorgesehen. Lediglich im Fall des Bezuges bestimmter weiterer staatlicher Leistungen können Wohngeldbezieher eine Befreiung beantragen.
Wie ich in meiner vorangegangenen Antwort dargestellt habe, fällt der Rundfunkbeitrag in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Der Deutsche Bundestag hat aus Gründen des Föderalismus hierzu keine gesetzgeberische Kompetenz. Ich möchte Sie daher bitten, sich zuständigkeitshalber an den für Ihren Wohnort zuständigen Landtagsabgeordneten zu wenden.
Ich bedaure, Ihnen in Ihrer konkreten Situation nicht weiterhelfen zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl A. Lamers