Portrait von Karl A. Lamers
Karl A. Lamers
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Karl A. Lamers zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Marius M. •

Frage an Karl A. Lamers von Marius M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lamers,

mit großer Besorgnis sehe ich die Entwicklung bei dem neuen "Beitragsservice" der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wie stellen Sie sich dazu? Hier die einzelnen Kritikpunkte:

1. Zwar gibt es eine Härtefall-Regelung, der aber nur sehr bedingt Folge geleistet wird. Inzwischen wurden Fälle bekannt, daß sogar Hartz-4-Empfänger bezahlen sollen. Und zwar dann, wenn diese keine zusätzlichen Sozialleistungen beantragt haben. Tun sie dies aber, so wird jede zusätzliche Leistung erst mal mit dem Beitrag verrechnet. - Studenten, die Bafög beziehen, müssen trotzdem bezahlen, wenn der diesbezügliche Bescheid zu spät erstellt wird. Ich selber mache eine Umschulung für die ich monatlich 260 Euro zahle (bekomme kein Bafög) und 325 Euro Miete, sowie 209 Euro Wohngeld - unterstützt zusätzlich durch 500 Euro durch meinen Vater, so dass ich monatlich weniger Geld als ein ALG II Empfänger zum Leben habe. Auf andere Sozialleistungen ausser dem Wohngeld habe ich keinen Anspruch!

2. Bürger, die keinerlei Leistungen der Sender abfordern, sollen im Rahmen dieser "Demokratie-Abgabe" dennoch bezahlen. Mein Verständnis für Demokratie ist ein anderes.

3. Der gesetzlich verankerte Bildungsauftrag führt nur noch ein Nischendasein.

4. Mit am schlimmsten finde ich das Einsammeln der privaten Daten bei den Meldämtern. Hier wird eine parallele Meldedatei aufgebaut. Ja, parlamentarisch abgesegnet, das macht die Sache aber nicht besser.

Mich interessiert Ihre persönliche Meinung dazu. Die offiziellen Verlautbarungen kenne ich alle, benötige also keine weiteren Textbausteine.

Mit freundlichem Gruß

Marius R. Müller

Portrait von Karl A. Lamers
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Rundfunkbeitrag.

Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in unserem Land reformiert worden. Die Rundfunkpolitik fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, deren jeweilige Regierungen in einem Staatsvertrag eine Neuordnung des Gebührensystems verabredet haben. Dieser Staatsvertrag wurde dann – wie von Ihnen angesprochen – in allen Länderparlamenten ratifiziert.

Das zum 1. Januar 2013 eingeführte Gebührensystem bedeutet eine Vereinfachung: Anstatt Geräte separat anmelden und Kontrollbesuche der damaligen GEZ fürchten zu müssen, zahlen die Nutzer einen pauschalen Betrag mit dem die Gebühren für alle Geräte – vom Computer bis hin zum Autoradio – abgegolten sind.

Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Gesellschaft nutzt. Alle potentiellen Nutzer sollen deshalb einen Beitrag leisten.

Gleichwohl sind bestimmte Bevölkerungsgruppen von der Gebühr befreit. Dies gilt sowohl für die Empfänger diverser Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern 2, 3, 8 und 12 als auch Bafög-Empfänger und Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung. Eine rückwirkende Befreiung für bereits gezahlte Beiträge ist ebenfalls grundsätzlich möglich.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk fördert – gemäß seinem Auftrag – in besonderem Maße die Grundlagen der Informationsgesellschaft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen. Die Überwachung der Qualitätsstandards obliegt den jeweiligen Rundfunkräten, die als zuständiges Aufsichtsgremium regelmäßig tagen und aus Vertretern der Politik und einem breiten Spektrum der Gesellschaft (Verbände, Kirchen, Gewerkschaften usw.) zusammengesetzt sind.

Ende des Jahres 2015 soll ein Evaluationsbericht über die Folgen der Gebührenreform informieren. In dem Bericht sollen die Auswirkungen auf die unterschiedlichen Formen der Privathaushalte, Firmen und die öffentliche Hand geprüft werden. Auf Basis dieses Berichts werden die Bundesländer dann ihr weiteres Vorgehen abstimmen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl A. Lamers