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Karl A. Lamers
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Frage von Juergen E. •

Frage an Karl A. Lamers von Juergen E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr Lamers.

Mit Pauken und Trompeten wurde die letzten 4 Wochen über Griechenland diskutiert.

Was in dieser Diskussion immer wieder vergessen wird, ist das ich als durchschnittlicher deutscher Haushalt mit 4000€ meines Steuergelds für die Griechen bürge (65 Mrd Deutschland, das sind pro Kopf rund 1000€ - wir sind eine Familie mit 4 Personen) s. auch
http://www.focus.de/finanzen/news/staatsverschuldung/politik-und-gesellschaft-kooperieren-oder-kollabieren_id_4456594.html

Wie wollen Sie als mein Vertreter im Bundestag sicherstellen, das mein Steuergeld wieder nach D zurückkommt (und zwar in einem messbaren zeitlichen Rahmen) und hier für deutsche Anliegen eingesetzt wird?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eckert,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Februar zu den Finanzhilfen für Griechenland.

Im Mai 2010 haben Europäische Union, Europäische Zentralbank und Internationaler Währungsfonds erstmals ein Hilfspaket für das hoch verschuldete Griechenland beschlossen. Dieses Programm war auf drei Jahre angelegt und umfasste ein Kreditvergabevolumen von 110 Milliarden Euro. Im Juli 2011 wurde ein weiteres Paket beschlossen, welches 109 Milliarden Euro entsprach. Je nach Größe tragen die unterschiedlichen Mitgliedsstaaten dabei einen entsprechenden Anteil an den Hilfsprogrammen.

Wichtig ist dabei allerdings festzuhalten, dass es sich bei den Mitteln um Kreditzusagen und – wie Sie richtigerweise in Ihrer Frage beschrieben haben – Bürgschaften handelt. Keineswegs wurden die von Ihnen angesprochenen deutschen Steuergelder in Höhe von circa 65 Milliarden Euro einfach an Griechenland ausbezahlt, sondern eben in Form von Krediten vergeben oder lediglich als Bürgschaft vorgehalten.

Mit der am 27. Februar im Deutschen Bundestag beschlossenen Verlängerung des Hilfsprogrammes haben wir im Übrigen weder auf vertragliche Verpflichtungen Griechenlands verzichtet noch neues Geld freigegeben. Vielmehr wurde der griechischen Regierung mit der Verlängerung für die kommenden vier Monate die Möglichkeit eingeräumt, die notwendigen Reformschritte umzusetzen und so die Kriterien für die Inanspruchnahme weiterer Kredit- und Finanzmittel, u.a. der ausstehenden Tranche aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) sowie der sogenannten SMP-Gewinne aus dem Anleihekaufprogramm der EZB, zu erfüllen. Die Einhaltung dieser Kriterien wird von Europäischer Union, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds kontrolliert. Nur im Falle einer Erfüllung der Auflagen besteht die Möglichkeit einer tatsächlichen Kredit- und Mittelzuweisung. In diesem Fall gibt es einen nationalen Parlamentsvorbehalt. In Deutschland sind das Gremium nach §3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes, der Haushaltsausschuss und je nach Art und Umfang der Leistung auch das Plenum des Deutschen Bundestages einer möglichen Kredit- und Mittelvergabe vorgeschaltet.

Griechenland befindet sich heute – fünf Jahre nach Beginn des ersten Hilfsprogramms – nach wie vor in einer schwierigen Situation. Wir haben jedoch in der jüngeren Vergangenheit erste Fortschritte erkennen können. Nach dem Regierungswechsel ist es nun an der neuen griechischen Regierung, die getroffenen Verabredungen einzuhalten und die Schuldenlast des Staates zu reduzieren.

Hierzu hat die griechische Regierung diverse Vorschläge gemacht, die von der Gruppe der EU-Finanzminister akzeptiert wurden. Gleichwohl hat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB mehrfach klargestellt, dass eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen dringendst geboten ist und im Gegenzug für die Unterstützung die Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands absolute Priorität haben muss.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Entwicklung Griechenlands weiter aufmerksam beobachten. Wir dringen darauf, dass die griechische Regierung einen überprüfbaren Zeitplan für die Umsetzung der jüngst gemachten Vorschläge präsentiert und die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen einhält. Dies betrifft selbstverständlich auch und zu allererst die gewährten Kredite der Bundesrepublik Deutschland.

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Verlängerung der Finanzhilfen am 27. Februar 2015 habe ich eine sogenannte „Persönliche Erklärung“ nach Paragraph 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgegeben, in welcher ich meine Position weitergehend erläutert habe. Sie finden diese im Plenarprotokoll der Sitzung, welches auf der Homepage des Deutschen Bundestages einsehbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl A. Lamers MdB