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Karl A. Lamers
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Frage von Elisabeth M. •

Frage an Karl A. Lamers von Elisabeth M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Lamers,

Ihre Partei hat "Stuttgart 21" erfunden. Vor der „Volksabstimmung“ hat die Heidelberger CDU u.a. damit für S21 geworben, dass das Land bei einer Kündigung der Verträge 1,5 Milliarden Schadenersatz zahlen müsse, während der Weiterbau das Land nur 930 Millionen Euro koste.

Im März 2013 hat der Bahn-Aufsichtsrat auf Druck der Bundesregierung (Schäuble: "S21 wird gebaut!") trotz 2,3 Milliarden Mehrkosten den Weiterbau von S21 beschlossen und gleichzeitig angekündigt, die Mehrkosten beim Land Baden-Württemberg einzuklagen.

Ehrbare christdemokratische Lokalpatrioten müssten eigentlich rebellieren gegen diesen Beschluss des DB-Aufsichtsrates und die Nein-Sager vom 27.11.2011 für ihre falschen Versprechen um Verzeihung bitten.

Aber auf der Seite der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg steht:
„Der Bund, die Koalition und die Bahn sind sich einig, dass die Mehrkosten bei Stuttgart 21 nicht allein von der Bahn zu tragen sind. Deshalb .... halte ich eine Klage der Bahn gegen ihre Projektpartner für gerechtfertigt.“ http://www.cdu-lg-bw.de/pressemitteilungen/554-norbert-barthle-klares-bekenntnis-zu-stuttgart-21

Meine Frage:

- Teilen Sie die Position von Herrn Barthle?

Finden Sie es richtig, dass S21 trotz der Mehrkosten und aller inzwischen bekannten Mängel weitergeführt wird?
Wenn ja - was an S21 ist mindestens 6,8 Milliarden Euro wert?

Finden Sie es richtig, dass das Land Mehrkosten übernehmen soll?
Wenn ja - wie bewerten Sie dann im Nachhinein die "Nein"-Abstimmungskampagne Ihrer Partei?

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Müller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Stuttgart 21.

Das Projekt Stuttgart 21 ist volkswirtschaftlich von außerordentlicher Bedeutung. Es ist wichtig, dass wir dieses Projekt transparent und unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten zügig realisieren. Dabei muss es eine umfassende Analyse und Begründung der Kosten geben.

Mein Kollege Norbert Barthle hat in seiner Stellungnahme vom 14. März 2013, auf die Sie verweisen, richtigerweise darauf hingewiesen, dass ein Teil der Mehrkosten aufgrund von Zeitverzug, Schlichtungsgesprächen sowie dem Filderdialog und Mehrwünschen beim Bauprojekt entstanden ist.

Es ist offensichtlich, dass die zusätzlichen Kosten nicht allein von der Bahn getragen werden können und auf die Projektträger gerecht verteilt werden müssen.

Hinsichtlich der angekündigten Ausstiegskosten im Vorfeld der Volksabstimmung ist festzuhalten, dass diese nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern die Gesamtwirkung eines Projektabbruchs betrachtet werden muss. Die eingeschränkte Kapazität des alten Bahnhofs, dessen Renovierungskosten, Schadensersatzforderungen sowie der Verlust einer schnelleren Anbindung an den Flughafen müssen in diesem Kontext berücksichtigt werden. Daher gelange ich zu dem Schluss, dass ein Weiterführen des Projekts sinnvoll ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl A. Lamers