Frage an Karl A. Lamers von Alexander M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Her Lamers,
als den u. a. für meinen Wohnort zuständigen Kandidaten, möchte ich Sie zur Privatisierung der Wasserversorgung etwas fragen.
Warum und mit welcher Begründung haben Sie diesen Antrag abgelehnt?
Mit freundlichem Gruss
Alexander Mothes
Sehr geehrter Herr Mothes,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Privatisierung der Wasserversorgung.
Ich spreche mich ebenso wie meine Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich erfolgreich für erhebliche Verbesserungen bei der EU-Konzessionsrichtlinie zur öffentlichen Wasserversorgung eingesetzt.
Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Ein-haltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Aus-schreibungsverpflichtung ist auf erhebliche öffentliche Kritik gestoßen. Sie hätte die Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung erheblich eingeschränkt und bewährte, gewachsene Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland gefährdet.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich auch gegenüber der Bundesregierung immer dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus der EU- Konzessions-Richtlinie ausgenommen bleibt.
Der Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, hat Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat Ende Februar in der Sitzung des Binnenmarktaus-schusses des Europäischen Parlaments eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Eingangsformel der Richtlinie soll klargestellt werden, dass Wasser ein öffent-liches Gut ist und Ziel der Richtlinie nicht die Privatisierung der Wasserversorgung ist. Insbesondere hat Kommissar Barnier angekündigt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Zudem sollen die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden.
Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Gleichzeitig gilt es auch, der derzeitigen – oft anti-europäisch angehauchten – Stimmungsmache der Opposition entgegenzutreten. Denn die von Rot-Rot-Grün in den letzten Monaten in den Deutschen Bundestag zur Konzessions-Richtlinie eingebrachten Anträge basieren teilweise auf veralteten Sachständen, teilweise schlichtweg auf nicht nachvollziehbaren Behauptungen. Insbesondere wurden die neuen Barnier-Vorschläge von der Opposition bisher schlichtweg ignoriert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl A. Lamers MdB