Frage an Karl A. Lamers von Dr. Dieter J. bezüglich Gesundheit
Die Gretchenfrage nach der Gesundheit: Was sollte für Ärzte / was für Patienten besser werden?
Sehr geehrter Herr Dr. Jung,
herzlichen Dank für Ihre e-mail, in der Sie die sog. Gretchenfrage nach der Gesundheit stellen.
Was sollte für Ärzte/ was für Patienten besser werden?
Zu den Ärzten lässt sich folgendes sagen:
CDU und CSU wissen, dass die Freiberuflichkeit des Arztberufes, die Garant für die Entscheidungsfreiheit und die Qualität der ärztlichen Berufsausübung ist, zunehmend durch Überreglementierung und Bürokratisierung in Frage gestellt wird. Um der sich allgemein verbreitenden Resignation entgegen zu wirken, ist es dringend notwendig, allen Beteiligten im Gesundheitswesen wieder mehr Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen.
Vor allem Ärzte und Pflegekräfte müssen von überflüssigen Verwaltungsaufgaben befreit werden, damit sie sich wieder ihrer eigentlichen Aufgabe, der medizinischen und pflegerischen Betreuung der Patienten, zuwenden können.
Außerdem müssen die Ärzte bei ihrer Entscheidung, sich niederzulassen, Planungssicherheit bekommen, damit sie nicht aufgrund sich ständig ändernder Rahmenbedingungen in wirtschaftliche Existenznot geraten.
Bereits jetzt haben wir in den neuen Ländern einen Ärztemangel zu verzeichnen, der seine Ursache auch in der unzureichenden Honorierung findet. Leistung muss sich in Zukunft im Gesundheitswesen wieder lohnen. Deshalb hat die Union im GKV-Modernisierungsgesetz die Abschaffung der Budgetierung und die Einführung fester Preise im Rahmen von Regelleistungsvolumina ab 2007 durchgesetzt.
Zum Thema des Bereitschaftsdienstes, der aufgrund des Urteils des EuGH als Arbeitszeit gewertet wird, sehen wir keinen Anlass, von dieser Ansicht abzuweichen. Wir gehen ferner davon aus, dass diese im Arbeitszeitgesetz niedergelegte Auffassung nicht wieder rückgängig gemacht wird.
Bis Ende 2006 werden die Einkünfte aus vertragsärztlicher Tätigkeit in den neuen und alten Ländern angeglichen, so wie mit dem GKV-Modernisierungsgesetz beschlossen.
Patienten
Grundsätzlich treten CDU und CSU für ein freiheitliches Gesundheitswesen ohne staatliche Bevormundung oder ein Nachfragemonopol der Krankenkassen ein, wodurch die freie Arzt- und Krankenhauswahl für den Patienten erhalten bleibt.
Ein ganz entscheidender Punkt für das bisherige Scheitern aller Gesundheitsreformen liegt an der zu geringen Möglichkeit der Patienten und Versicherten, auf die Entscheidungsprozesse im Gesundheitswesen Einfluss nehmen zu können. Sie erhalten kaum Einblicke in das Leistungsgeschehen und in die Abrechnung der an ihnen erbrachten Leistungen. Ihre Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Versicherungsumfang und Beitrag sind so gut wie nicht vorhanden. Auch wenn das Gesundheitswesen nicht mit dem freien Markt verglichen werden kann und auch niemals dessen Regeln unterworfen werden sollte, so könnte eine Erweiterung der Patienten- und Versichertenrechte unter Beachtung des Solidarprinzips und der sozialen Funktion der Krankenversicherung ebenfalls einen Innovationsschub in der GKV bewirken.
Unser Ziel ist es, auch in Zukunft Spitzenmedizin für alle zu sichern. Dafür muss die gesetzliche Krankenversicherung auf ein solides Fundament gehoben werden. Mit der Einführung der solidarischen Gesundheitsprämie werden nicht nur die Finanzen des Gesundheitswesens zukunftsfähig gemacht und neue Arbeitsplätze geschaffen, die Patienten erhalten auch mehr Transparenz im Gesundheitssystem. Das Prämiensystem wird den Wettbewerb zwischen den Kassen intensivieren und kommt damit den Patienten zugute. Außerdem ist die solidarische Gesundheitsprämie ein gerechtes System, denn niemand muss mehr als 7 % seines Einkommens zahlen und für Versicherte mit niedrigem Einkommen greift automatisch ein sozialer Ausgleich ein.
Wir setzen uns zudem für eine Kostenerstattung ein. Bereits heute hat jeder Versicherte die Möglichkeit, Kostenerstattung zu wählen. Die Union konnte dies in den zurückliegenden Verhandlungen zur Gesundheitsreform durchsetzen. Die Wahl der Kostenerstattung trifft den gesamten ambulanten Bereich. Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen über den Weg der Kostenerstattung gilt sogar für ambulante Leistungen im EU-Ausland. Auf Forderung der Union gilt die Kostenerstattung in Einzelfällen nach vorheriger Genehmigung der Krankenkassen auch bei nicht zugelassenen Leistungserbringern im Inland. Damit haben Versicherte die Möglichkeit, Ärzte und Institutionen aufzusuchen, die in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen stehen.
In der Hoffnung Ihnen mit diesen Aussagen weitergeholfen zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl A. Lamers MdB