Frage an Karin Thissen von Johannes S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Thissen,
im April 2016 legte die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der eine Ausweitung der Beschränkung von Tabakwerbung vorsieht (Drucksache 18/8962). Nach dem Entwurf soll im Besonderen auf Litfaßsäulen und Plakatwänden nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden dürfen.
Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf u.a. folgendermaßen: "Im Hinblick auf das Verbot der Außenwerbung ist ferner der Jugendschutz als weiterer Rechtfertigungsgrund anzuführen, da sich Jugendliche dieser allgemein präsenten Werbeform nicht entziehen können."
Meine Fragen an Sie lauten: Befürworten Sie weitere Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte oder lehnen Sie diese ab? Wie begründen Sie Ihre Haltung?
Obwohl der Gesetzentwurf dem Bundestagspräsidenten bereits im Juni 2016 vorgelegt wurde, wurde er bis heute nicht behandelt. Unabhängig von Ihrer Einstellung gegenüber weiteren Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte möchte ich Sie fragen: Befürworten sie eine Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Deutschen Bundestag und eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode? Wenn nein, warum nicht?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Spatz
Sehr geehrter Herr Spatz,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie gleichlautend auch an andere Bundestagsabgeordnete gestellt haben, u.a. an Rainer Spiering, dem zuständigen Berichterstatter aus „meinem“ Ausschuss Ernährung und Landwirtschaft. Seinen Ausführungen habe ich grundsätzlich nichts hinzuzufügen.
Es ist mir absolut schleierhaft, wieso es nach der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas sowie der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in deutsches Recht zum Stillstand gekommen ist. Nach meiner Kenntnis war der Gesetzentwurf zur Ausweitung des Tabakwerbeverbots zwischen allen zuständigen Ressorts abgestimmt und wird nun seit Monaten von der Unionsfraktion zurückgehalten – somit gegen ihre eigenen Minister sowie gegen die Drogenbeauftragte der Bundesrepublik…wäre es vor diesem Hintergrund nicht interessanter, bei eben jenen Kollegen nachzuhaken, als die Geschlossenheit der SPD-Bundestagsfraktion zu überprüfen?
In jedem Fall begrüße ich Ihr Engagement für einen konsequenten Nichtraucherschutz und hoffe, dass wir bei diesem Thema auch parlamentarisch zügig vorankommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Karin Thissen