Frage an Karin Müller von Margot A. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Müller,
ist es zutreffend, daß die Fraktion der Grünen im hessischen Landtag gegen einen Antrag der Fraktion Die Linke, Kurzstreckenflüge für hessische Landesbedienstete einzuschränken, gestimmt hat?
Wenn ja, wie begründen Sie vor dem Hintergrund einer notwendigen Verkehrswende eine solche Entscheidung?
mit freundlichen Grüßen,
M. A. u. H. G.
Sehr geehrter Frau A., sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für ihr Schreiben vom 7. Mai 2020, in dem sie um eine Erklärung für das Abstimmungsverhalten der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, zum Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Beschränkung von dienstlichen Kurzstreckenflügen, bitten.
Uns ist klar, dass wir in Hessen alle uns zur Verfügung stehenden Hebel und Steuerungsinstrumente nutzen müssen, um die Treibhausgasemissionen zu senken und die Klimaziele einzuhalten. Die Landesregierung muss bei der Verfolgung des Ziels Klimaneutralität mit gutem Beispiel vorangehen. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral sein soll. Im Prinzip geht es dabei um die Minderung von Emissionen, die Substitution von Emissionsquellen und dort, wo es noch keine Alternative gibt, um Kompensationen. Aber natürlich müssen wir uns auch die Frage stellen: Wie können wir dafür sorgen, dass die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung möglichst emissionsarm gestaltet wird. Die beste Dienstreise ist – zumindest was das Klima angeht – die, die nicht stattfindet.
Sollte dennoch eine Reise angetreten werden müssen, haben emissionsarme Verkehrsmittel absoluten Vorrang. Die Landesbediensteten haben innerhalb Hessens die komfortable Situation auf das Landesticket zurückgreifen zu können. Mit der Fahrradrichtlinie unterstützt das Land die Dienststellen dabei, Radstellplätze bereitzuhalten. Auch das Umstellen der Dienstfahrzeuge auf E-Mobilität wird unterstützt sowie der Bau von Ladesäulen an Dienststellen und die Anschaffung von Pedelecs. Auch für längere Strecken ist ganz klar: Die Nutzung der klimafreundlicheren Verkehrsmittel haben Vorrang. Diese Regelung ist bereits in der Verwaltungsvorschrift zum Hessischen Reisekostengesetz (HRKG) vom 28. Dezember 2016 festgehalten. Dazu heißt es im §5 Abs. 1 unter 1.1.: „Bei der Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels ist auf die Wirtschaftlichkeit am Tage der Buchung der Dienstreise abzustellen. Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind auch Umwelt- und Klimaschutzgesichtspunkte zu beachten.“ Umwelt- und Klimaverträglichkeit fließen also bereits bei der Frage der Wirtschaftlichkeit mit ein.
Wir leben aber in einer Zeit, in der es den Anspruch gibt, immer überall zu sein. Das führt bei der Mobilität dazu, dass, um ein bestimmtes Pensum zu schaffen, Wege mit Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, die man für diese Zwecke vielleicht sonst nicht nutzen würde. Die Landesregierung hat für Emissionen, die nicht vermieden oder reduziert werden konnten, Zertifikate in der Höhe von 60.000t jährlich gekauft. Und um es klar zu sagen: diese Zertifikate sind keine Freiflugscheine. Sie dienen der Kompensation aller Emissionen, die durch Dienstreisen ausgestoßen werden, also ebenso PKW, Bus und Bahn. Der Flug darf immer nur das letzte Mittel der Wahl sein. Das ist bereits jetzt Vorschrift, daher brauchen wir hier auch keine Gesetzesänderung, wie die Fraktion Die Linke vorgeschlagen hat.
Betonen möchte ich: das Ziel ist und bleibt, Wege zu finden, um Kurzstreckenflüge künftig überflüssig machen zu können! Dafür braucht es massive Investitionen in den Ausbau der Bahninfrastruktur, um die Fahrtzeiten auf der Schiene senken zu können. Angebote müssen erweitert werden, z.B. um Nachtzüge und durch entsprechende Steuervergünstigungen die Ticketpreise erschwinglicher zu machen. Das sind alles keine neuen Ideen, umso unverständlicher ist daher, dass diese bei der Verkehrspolitik der Bundesregierung in den vergangenen Jahren so gut wie keine Rolle gespielt haben.
Ich hoffe Ihnen durch die Erklärung, unser derzeitiges Abstimmungsverhalten näher gebracht zu haben.
Gerne stehe ich Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Karin Müller