Frage an Karin Müller von Monika F. bezüglich Jugend
Guten Tag!
Sehr geehrte Frau Müller,
sicher haben auch Sie in der HNA gelesen, dass es auch in Hessen und auch in Kassel sog. traditionelle Kinderehen gibt. Was wird diesen Kindern damit angetan und wie können Sie dem entgegenwirken? Es darf uns nicht egal sein, wenn sehr junge Mädchen aus Traditionen heraus verheiratet und mit sehr jungen Jahren schwanger werden! Frau Müller,was haben Sie bisher getan, um diese Kinder und jungen Mädchen, aber insbesondere auch die Familien aufzuklären und sie davor zu beschützen, ein zwar traditionelles, aber vor allem mit unseren Grundwerten unvereinbaren Leben zu führen? Diese Mädchen können dann nicht zur Schule gehen und sie können keine Ausbildung machen, dann, wenn es dem genauso minderjährigen Ehemann nicht gefällt. Was bitte können Sie ganz persönlich, aber auch als Mitglied der Landesregierung zur Aufklärung und als Hilfsangebot sowohl für die Mädchen, aber auch im besonderen auch für die minderjährigen Jungen tun?
Frau Müller, ich danke Ihnen für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen Monika Frank
Sehr geehrte Frau Frank,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. Oktober 2016.
Kinder- und Jugendschutz hat auch für die Kinder von Flüchtlingen und Einwanderern höchste Priorität. Auch wenn Kinderehen im Herkunftsland nach dort geltendem Recht zustande gekommen sind, darf es hier keine automatische Anerkennung geben. Um zu helfen, müssen Mädchen über ihre Rechte informiert und aufgeklärt werden und insbesondere bei Gewalt die Möglichkeit haben, vertraulichen Rat einzuholen. Diese Aufgaben übernehmen zum Teil Jugendämter, die bei Zweifel die elterliche Sorge für die betroffenen Mädchen übertragen bekommen können. In Kassel gibt es zudem Einrichtungen, wie das Malala Mädchenzentrum und das Mädchenhaus. Dort werden Programme angeboten, die Mädchen Alternativen zu frühen Eheschließungen eröffnen – einschließlich der Bereitstellung geschützter Räume, in denen Mädchen Selbstvertrauen aufbauen, Schlüsselqualifikationen erwerben und Lebensentwürfe jenseits von früher Eheschließung und früher Mutterschaft durchspielen können.
Auf Landesebene ist unsere hessische Justizministerin aktiv die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Ehemündigkeit an die Volljährigkeit zu knüpfen, aktuell ist eine Eheschließung mit Zustimmung der Familiengerichte ab 16 Jahren möglich. Sie sehen also, dass Thema beschäftigt uns auch auf vielen Ebenen, ganz wichtig ist aus meiner Sicht vor allem die Stärkung der Frauen und Mädchen u.a. durch die oben dargestellt Beratung. Gerade die Stadt Kassel hat in den letzten Jahren die Strukturen für die Mädchenarbeit besonders gestärkt. Das hab ich als Kasseler Kommunalpolitikerin immer unterstützt und tue es als Landespolitikerin auch.
Freundliche Grüße
Karin Müller