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Karin Hartmann
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Frage von Sabine R. •

Frage an Karin Hartmann von Sabine R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Hartmann,
mich interessieren folgende Fragen:
1. wieviel kostet der Landtagswahlkampf 2008 der SPD voraussichtlich (bzw. wieviel hat der letzte Landtagswahlkampf gekostet)?
2. wie hoch ist der Anteil, der daraus aus Steuermitteln über die Wahlkampfkostenerstattung finanziert wird?
3. könnte man mit diesen Steuergeldern nicht Sinnvolleres (wie zum Beispiel eine bessere personnelle Ausstattung der Jugendämter, den Bildungsbereich, soziale Projekte etc.) finanzieren?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sabine Riede

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Riede,

die demokratischen Parteien genießen in der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsschutz. Zur Erfüllung ihres Verfassungsauftrages der Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger gehört auch die Information der Wählerinnen und Wähler über die politischen Inhalte und Ziele der Parteien. Auf der Basis dieser Informationen entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für die ihren Vorstellungen entsprechende Partei bzw. die entsprechende Kandidatin, den entsprechenden Kandidaten. In einem Wahlkampf geht es auch um langfristige Konzepte, über die nicht alltäglich informiert werden muss, sondern die eine Grundsatzentscheidung, der Zustimmung oder der Ablehnung durch das Wahlvolk, bedürfen. Diese Entscheidung wird dann, wie bei uns in Hessen, alle fünf Jahre neu von den Wählerinnen und Wählern an der Urne getroffen. Der informative Wahlkampf hat somit eine wichtige Funktion in unserem demokratischen Parteiensystem.

Die Wahlkampfkostenerstattung ist ein wichtiger Teil der staatlichen Parteienfinanzierung. Um in diese aufgenommen zu werden, muss eine Partei mindestens 1% der Stimmen bei Landtagswahlen erreichen. Die Erstattung erfolgt anteilsmäßig entsprechend der Stimmen, die eine Partei auf sich vereinen kann. Die Wählerinnen und Wähler geben den Parteien somit nicht nur ihre Stimme, sondern erhöhen durch ihre Zustimmung auch die Summe der Erstattungskosten der von ihnen gewählten Partei.

Wo keine staatliche Finanzierung existiert, wie beispielsweise in den USA, müssen die Parteien für einen wirksamen Wahlkampf sehr hohe Spendensummen erreichen. Das kann dann leicht zu einer gewissen Abhängigkeit der Mandatsträger gegenüber den Spendern führen, die durch ihre Spenden ihre Interessen angemessen vertreten sehen wollen. Durch die Wahlkampfkostenerstattung, wie sie in Deutschland gesetzlich festgeschrieben ist, springt quasi der Souverän, die Wählerinnen und Wähler, als Spender ein und garantiert dadurch die Unabhängigkeit der politisch Verantwortlichen.

Der Landesverband der SPD beziffert die Kosten des Landtagswahlkampfes der hessischen SPD im Jahr 2003 auf rund zwei Mio. EURO. Für den laufenden Wahlkampf wurde die gleiche Summe eingeplant, wobei über die tatsächlichen Kosten noch keine konkreten Informationen vorliegen. Die staatlichen Zuschüsse decken dabei bei weitem nicht die Kosten, die den Parteien bei der Erfüllung ihres Informationsauftrages in einem Landtagswahlkampf entstehen.

Freundliche Grüße

Karin Hartmann