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Frage von Timo L. •

Frage an Karin Hartmann von Timo L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hartmann,

seit August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft.
In den vergangenen sechs Jahren wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den gleichen Pflichten wie Eheleute belegt, d.h. alle Regelungen, die finanzielle Verantwortung füreinander beinhalten, gelten auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.

Dem gegenüber stehen massive, diskriminierende Benachteiligungen, z.B. im Adoptionsrecht, im Erbschaftsteuerrecht (unterschiedliche Freibeträge) und bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die staatliche Unterstützung). Im Gegensatz zu Eheleuten steht Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern für geleistete Unterstützung aber nur ein steuerlicher Absetzungshöchstbetrag von 7.680 Euro zu. Eine gemeinsame Veranlagung wie bei Eheleuten ist nicht möglich.

Lebenspartnerschaften werden somit für die Übernahme gegenseitiger Fürsorge vom Staat finanziell bestraft, während andererseits auch kinderlose Ehen vom Ehegattensplitting profitieren können.

Auch im Beamtenrecht in Hessen wird eingetragenen Lebenspartnerschaften bisher der Familienzuschlag und andere Leistungen verwehrt, die verheirateten und ebenfalls kinderlosen Kolleginnen und Kollegen zuerkannt werden.

In Bremen trat zum 1. Dezember die Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes wird am 1. Dezember in Kraft. Dort sind nun verpartnerte Beamte mit verheirateten Beamten beim Familienzuschlag und bei der Hinterbliebenenversorgung gleichgestellt. Weiterhin hat Bremen die Gleichstellung bei der Beihilfe nachgeholt.

Mit dieser diskriminierenden Gesetzeslage liegt die Bundesrepublik Deutschland in Europa weit hinter anderen Ländern zurück.

Hieraus resultiert meine konkrete Frage:
In welcher Weise setzen Sie persönlich sich auf Bundes-, Landesebene und in Ihrem Wahlkreis zurzeit für die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein?

Mit freundlichen Grüßen

Timo List

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr List,

die eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein außerordentlich wichtiges Rechtsinstitut, das die damalige rot-grüne Bundesregierung geschaffen hat. Damit hat sie vielen homosexuellen Paaren erst die Möglichkeit gegeben, Partnerschaften, die auf Dauer angelegt sind, einen rechtlichen Rahmen zu ermöglichen.

Gesellschaftspolitisch und auch politisch sehe ich aber weiteren Handlungsbedarf. Die Privilegierung der Ehe gegenüber eingetragenen Lebenspartnerschaften widerspricht aus meiner Sicht dem grundlegenden Recht jedes Menschen auf eine individuelle Lebensgestaltung. Sie verleugnet das Bestehen neuer Formen von Zusammenleben, die nicht in Konkurrenz mit der Ehe stehen, sondern als selbstverständlicher Bestandteil unserer pluralistischen Gesellschaft zu sehen sind.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft unterstützt Lebensentwürfe von Menschen, die langfristig bereit sind, füreinander Verantwortung zu übernehmen. Diese Lebensentwürfe sollten vom Gesetzgeber unterstützt werden. Deshalb ist es notwendig, die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter der Realität anzupassen.
Die SPD-Fraktion hatte den von den Grünen im Mai vorgelegten Gesetzentwurf für ein Gesetz zur „Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften im Hessischen Landesrecht“ unterstützt (Gesetzentwurf liegt bei). Dieser wurde leider in der Plenarsitzung am 14. November gegen die Stimmen von SPD und Grünen von CDU und FDP abgelehnt.

Ich bin der Auffassung, dass sich eine künftige Hessische Landesregierung mutiger und entschlossener für die Abschaffung der Diskriminierung und die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften einsetzen müsste, als die derzeitige dies tut.

In diesem Sinne werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, jeglichen Formen von Diskriminierungen und Ausgrenzungen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, sexuelle Identität, Behinderung, Weltanschauung und Religion entgegenzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Hartmann