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Frage von Frank B. •

Frage an Karin Halsch von Frank B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Seidel-Kalmutzki,

Im September 2006 haben Sie vehement für das (Schand-)Straßenausbaubeitragsgesetz gestimmt!
Sind Sie weiterhin der Meinung, dass Bürgerabzuocke Ihre Aufgabe als Abgeordneter ist?

Bevor Sie das Märchen von der angeblichen Werterhöhung der Grundstücke erzählen, erklären Sie bitte, warum Sie mit der Gesetzesänderung vom Juli 2010 mit der Einführung von Teilstrecken
z. B. senatseigene Grundstücksnutzer (Schulen, kommunale Wohnungsbaugesellschaften u. a.)
von dieser "Werterhöhung" ausschließen.
Sind Ihre eigenen Grundstücke es nicht wert werterhöht zu werden?
Was der Allgemeinheit nutzt muss auch von der Allgemeinheit bezahlt werden.!!!

Mit freundllichen Grüßen
Frank Bordasch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bordasch,

vielen Dank für Ihre Frage zum Straßenausbaubeitragsgesetz. Sie sprechen damit ein wichtiges Thema an. Das Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) wurde im März 2006 verabschiedet. Berlin ist damit den anderen Bundesländern gefolgt, die alle außer Baden-Württemberg gesetzliche Regelungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen haben. Beiträge dürfen allerdings nur dann erhoben werden, wenn ein Ausbau wirklich erforderlich ist, und auch dann müssen sie so gering wie möglich gehalten werden. Durch die Beiträge soll sichergestellt werden, dass auch in Zukunft die notwendige Verkehrsinfrastruktur Berlins erhalten bleibt. Im Falle einer Ausbaumaßnahme werden die Anwohnerinnen und Anwohner in größtmöglichem Umfang beteiligt: sie können die Planungen einsehen, Stellung nehmen und Einwände vorbringen. In keinem anderen Bundesland gibt es eine so weitgehende Information und Mitwirkung der Anlieger wie in Berlin. Sie werden mir zustimmen, dass ich das Gesetz daher nicht als Bürgerabzocke bezeichnen würde. Die Entbindung senatseigener Grundstücksnutzer durch die Gesetzesänderung 2011 ist eine Frage der Verwaltungsvereinfachung. Da die konkreten Ausbaumaßnahmen schwer planbar sind, lassen sie sich auch schwer im Haushalt umsetzen. Zudem ist das StrABG als Maßnahme zur dringend nötigen Haushaltsentlastung gedacht - eine Beteiligung senatseigener Grundstücksnutzer hätte also in dieser Hinsicht keinen Effekt.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Seidel-Kalmutzki