Frage an Karin Halsch von Morten R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Halsch,
seit 2015 müssen AG 8€50 Mindestlohn zahlen. Als Unterhaltspflichtiger Vater 3-er Kinder hat sich für mich dadurch absolut nichts geändert, außer die Höhe meiner Unterhaltszahlungen. Die Bemessungsgrenze von 1000€ ist seit Jahren unverändert. An meiner persönlichen Situation hat sich also nichts verbessert. Das jedoch sollte durch die Einführung des Mindestlohnes errreicht werden. Gibt es seitens der SPD hier Pläne? Oder bleibt alles beim alten?
mfg Morten Röhtz
Sehr geehrter Herr Röhtz,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie berühren damit ein bundespolitisches Thema, sodass ich Ihre Frage, ob es seitens der SPD hier Pläne gibt, im Moment nicht beantworten kann. Ich habe mich aber an die SPD-Bundestagsfraktion gewendet und hoffe, von dort bald eine Antwort zu erhalten.Sobald mir diese vorliegt, werde ich sie an Sie weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Halsch
Sehr geehrter Herr Röhtz,
bitte entschuldigen Sie zunächst meine urlaubsbedingt späte Antwort. Ich habe mittlerweile von der SPD-Bundestagsfraktion eine Antwort erhalten, die ich Ihnen gern weiterleite:
Mit Hilfe des Selbstbehalts soll sichergestellt werden, dass unterhaltspflichtige Elternteile nicht durch die Zahlung von Unterhalt selbst bedürftig werden. Der notwendige Selbstbehalt (Eigenbedarf) wird immer wieder angepasst und beträgt für einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen seit dem 1.1.2015 1080 Euro.
Mit den derzeitig geltenden Regelungen bezüglich Unterhaltsleistungen wurde versucht, eine gerechte Lösung unter Berücksichtigung des Alter und der Anzahl der Kinder sowie des Einkommens des barunterhalspflichtigen Elternteils zu finden. Natürlich nimmt die SPD wahr, dass sich die moderne Gesellschaft ändert und gesetzliche Änderungen gegebenenfalls notwendig sind. Da sich die Lebenswirklichkeit von Trennungsfamilien ändert, setzt sich u.a. die SPD-Bundestagsfraktion zum Beispiel mit dem Thema Wechselmodell intensiv auseinander. Gespräche mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den einschlägigen Fachgebieten und Verbändevertreterinnen und Verbändevertretern finden sowohl intern als auch auf Ausschussebene statt.
Da es sich beim Thema Unterhaltsregelungen um ein sensibles Gebiet handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir uns zunächst weiter und möglichst breit informieren werden - politisch vorschnelle Entscheidungen in diesem Bereich will zu Recht niemand erleben.
Ich hoffe, dass Ihre Frage damit ausreichend beantwortet ist. Wenn Sie weiteren Gesprächsbedarf oder Anregungen haben, sind Sie herzlich eingeladen, Frau Halsch im Rahmen ihrer Sprechstunde zu besuchen. Sie findet jeden Mittwoch von 17-18 Uhr in ihrem Bürgerbüro Am Berl 13, 13051 Berlin statt.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Henning Fahrenberg
Büroleiter