Frage an Karin Binder von Gisela W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Binder,
in der Welt steht:
"Dieselabgase so krebserregend wie Asbest
Dieselabgase sind deutlich gefährlicher als bislang bekannt: Die Weltgesundheitsorganisation sieht Zusammenhänge mit Krebserkrankungen. Sie kategorisiert Diesel wie Asbest oder Senfgas."
http://www.welt.de/gesundheit/article106567737/Dieselabgase-so-krebserregend-wie-Asbest.html
War oder wird dieses dringende Problem Thema Ihres Ausschusses?
Wie stehen Sie dazu, wie Ihre Fraktion/Partei, welche Forderungen haben Sie dazu entwickelt und wie gedenken Sie, diese umzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Walk
Sehr geehrte Frau Walk.
Ihre Anfrage bezieht sich auf die Hochstufung der Gefährlichkeit von Dieselabgasen von „wahrscheinlich krebserregend“ auf „krebserregend“ durch die WHO infolge einer Studie der IARC (Agency for Research on Cancer). Die Gefahr der Dieselabgase liegt im Feinstaub, sprich in der Größe der Rußpartikel. Diese sind so klein, dass sie bis in die Lunge vordringen und sogar ins Blut gelangen können. Die Gesundheit derer, die an stark befahrenen Straßen wohnen oder mit Dieselmaschinen arbeiten, ist besonders gefährdet. Die Abgase können Allergien oder Krankheiten wie Asthma und Krebs verursachen. Umweltzonen mit ihren strengen Abgasnormen sollen Abhilfe schaffen und für eine nachhaltig bessere Luftqualität in Städten sorgen. Dadurch sind Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter schon aus einigen großen deutschen Städten verdrängt worden. Obwohl die Einführung der Umweltzonen Verbesserungen für die Luftqualität gebracht hat, bergen die Emissionen von Dieselfahrzeugen noch immer große Gefahr. Das lässt sich beispielsweise am Anstieg der Feinstaubbelastung 2011 gegenüber dem Vorjahr feststellen. Die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid werden laut Bundesumweltamt vor allem in unmittelbarer Straßennähe immer noch überschritten.
In deutschen Städten stammen etwa ein Viertel der Dieselrußemissionen aus Baumaschinen. Dennoch ist für die auf Baustellen eingesetzten Maschinen bislang keine bundesweit geltende Abgasreinigung vorgesehen. Nur in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen (z.B. Tunnel oder Hallen) gilt eine Filterpflicht. Dadurch werden tausende Beschäftigte und Anwohner gefährdet und gleichzeitig wird dem Klimaschutz der Rücken zugewendet.
Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert die bisherige Sonderbehandlung für Baumaschinen als nicht nachvollziehbar und fahrlässig, zumal eine effiziente Filtertechnologie zur Feinstaubvermeidung längst verfügbar sei. Dieser Kritik schließt sich DIE LINKE an. So sollte z.B. die Filterpflicht für Baufahrzeuge bei der Vergabe von öffentliche Aufträgen unbedingt eine Voraussetzung sein (in Berlin ist unter Rot-Rot so ein Gesetz entstanden).
Bis Ende 2010 wurde die Nachrüstung von Pkw und Kleinlastern mit Dieselrußfiltern steuerlich gefördert. Leider hat die schwarz-gelbe Bundesregierung diese Maßnahme zur Reduktion der Feinstaubbelastung nicht verlängert. DIE LINKE setzt sich deshalb dafür ein, dieses Programm unbefristet wieder aufzulegen und erheblich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, damit so schnell wie möglich in alle Diesel-Pkw und Lkw ein Filter eingebaut wird.
Abgesehen von der Dieselrußproblematik wäre Verkehrsvermeidung jedoch eine wesentlich effektivere Maßnahme als Umweltzonen alleine, um Feinstaubemissionen generell zu verringern. Weiterhin müssten im Hinblick auf den Gesundheits- und auf den Klimaschutz auch die Emissionen durch Luftverkehr, Haushalte und Industrie stärker reduziert werden.
In „meinem“ Ausschuss, dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz standen die Themen Dieselabgase und Feinstaub bisher nicht auf der Tagesordnung, da sie inhaltlich beim Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit angesiedelt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Binder