2016 wurden in unserer Region Flüchtlingsunterkünfte geschaffen. Diese wurden niemals ihrer Bestimmung übergeben (Naunhof, Volkersdorf) bzw. nur kurzzeitig genutzt (Moritzburg). Was wird daraus?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Reserven für die Aufnahme von Migranten in Zukunft genutzt werden?
Die Anzahl der nach Deutschland kommenden und damit den Landkreisen zugewiesenen geflüchteten Menschen ist stark zurückgegangen, im Gegensatz zu den steigenden Zahlen weltweit. Die für die Unterbringung von Geflüchteten zuständige Landkreisverwaltung hat nun neben den tatsächlich genutzten Unterkünften noch eine gewisse Vorhaltekapazität in Bereitschaft um auf plötzlichen Mehrbedarf reagieren zu können und in diesem Falle nicht wieder teure und schlechte Provisorien erfinden zu müssen. Dieses Konzept wurde vom Kreistag bestätigt. Die Unterkunft in Moritzburg steht so als Evakuierungs- und Ausweichobjekt im Katastrophen- oder Brandfall zur Verfügung - und auch als Ausweichobjekt für Geflüchtete. Die Objekte in Naunhof und Volkersdorf sind nicht mehr Bestandteil der Vorhaltekapazität. Beide Objekte befinden sich aber in Besitz des Landkreises, der über deren weiteren Nutzung oder Veräußerung entscheiden muss.