Frage an Kajo Wasserhövel von Oliver H. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Wasserhövel,
da die Gesetzesänderung zur Riester-Rente während der Mitregierung der SPD verabschiedet wurde, würde mich Ihre Sicht auf folgenden Punkt interessieren.
Im Zuge der Verbesserung familienpolitischer Leistungen wurde die Riester-Förderung für Kinder von 180 auf 300 Euro angepasst. Dies allersdings nur für nach dem 1.1.2007 geborene Kinder.
Gefördert wird mit der Riester-Rente (auch nach Aussage der Rentenversicherung sowie des Familienministeriums) aber nicht das Kind, sondern ein Ausgleich in der Rentenvorsorge für "Nachteile in der Erwerbsbiografie" für die erziehenden Eltern (Mutter oder Vater).
Warum also stimmt eine soziale und familienpolitisch engagierte Partei einer Regelung zu, die etliche hundertausende Familien, die bereits eine Erziehungsleistung erbringen, schlechter stellt, als neue Eltern?
Da ich folgenden Einwand kenne, möchte ich noch eines erwähnen: Ja, Stichtagsregelungen machen sicher (wie im Falle des neuen Elternelds) für eine rel. kurze Übergangszeit Sinn: Im Falle des neuen Elterngelds ist eben der Beginn der (recht kurzen) Erziehungszeit maßgeblich. Im o.g. Falle ist das aber anders: Die Erziehungszeit der Eltern dauert (zugespitzt) 18 Jahre, hier werden also nicht unwesentlich viele Fälle konstruiert, die für lange Zeit (im schlechtesten Falle 17 Jahre lang, und unserem konkreten Falle für drei Kinder) deutlich schlechter gestellt werden, obwohl Sie von der demografischen Rentenproblematik voll betroffen sein werden und aber Ihren Teil eines "demografischen Beitrags" leisten.
Darüberhinaus fordert das BVergG, dass eine Stichttagsregelung "am zu regelnden Sachverhalt" orientiert ist, und das ist im vorliegenden Falle nicht die Geburt eines Kindes sondern die erbrachte Erziehungsleistung (mit dem Beginn der Geburt). Das Gesetz ist also auch formal-juristisch einigermaßen dilletantisch und benachteiligt genau in einem Sinne, den das Grundgesetz eigentlich verbietet.
Vielen Dank für eine Sicht und
MFG
Sehr geehrter Herr Hensel,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Bei der Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge wird für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, eine Zulage in Höhe von 185 Euro jährlich gezahlt. Für alle ab 1. Januar 2008 geborenen Kinder gibt es eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr. Sie kritisieren nun die Erhöhung der Kinderzulage für ab dem 01.01.2008 neugeborene Kinder als ungerecht.
Die staatliche Förderung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge wird damit jedoch an entscheidender Stelle weiter verbessert. Mit anderen Worten: Die Riester-Rente erhält erheblichen neuen Schub gerade für junge Familien.
Diese Anreizfunktion ginge verloren, wenn die eingesetzten zusätzlichen staatlichen Mittel auf alle Riester-Sparer mit Kindern verteilt würden. Dann wäre gerade ein zusätzlicher Anreiz zum Abschluss einer Riester-Rente nicht mehr gegeben. Dies vor dem Hintergrund einer immer noch angespannten Haushaltslage, die der staatlichen Förderung enge finanzielle Grenzen setzt und deshalb gezielt eingesetzt werden muss.
Leider kommt es bei Stichtagsregelungen zu Härten, dies liegt in der Natur der Sache. Auch das Bundesverfassungsgericht erkennt dies ausdrücklich an. Will man dies grundsätzlich verhindern, könnte das jedoch dazu führen, dass beabsichtigte Reformen aus finanziellen Gründen gänzlich unterbleiben, was auch nicht gewollt sein kann. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Kajo Wasserhövel