Frage an Kai Wegner von Cemal A. bezüglich Wirtschaft
Konjunktur-Programme
Sehr geehrter Herr Wegner,
Den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen für Handwerksleistungen von bisher 600,00 € auf 1.200,00 € zu erhöhen ist der richtige Weg. Längerfristig jedoch sollten spürbare Steuersenkungen das Ziel sein, sowie die Senkung der Krankenkassenbeiträge. Handwerksleistungen sollten generell nur mit 7% versteuert werden, so würde legale Arbeit wieder attraktiv werden, Schwarzarbeit nicht mehr interessant sein. Momentan muss legale Arbeit gegen Schwarzarbeit konkurrieren. Fachfirmen würden mehr Aufträge erhalten. Bekanntermaßen bedeutet eine Zunahme von Aufträgen im Handwerk, dass Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Industrie muss dann mehr produzieren, der Absatz der Produkte steigt automatisch. Das wiederum bedeutet weniger Arbeitslose und mehr Einzahler in die Sozialkassen. Mehr Mitbürger, die in Arbeit stehen und dadurch sich wieder mehr leisten können führen dazu, dass die Wirtschaft angekurbelt wird. Es würden wieder Autos gekauft, Häuser gebaut usw. Somit wäre auch den Konzernen geholfen, die jedoch für sich die Kostenstruktur intern unter die Lupe nehmen müssten. Bei staatlichen Investitionen an Konzerne und Großunternehmen besteht die Gefahr, dass die getätigten Investitionen verpuffen. Beispiele gibt es genug. Was nützt es, wenn Konzerne finanzielle Hilfe vom Staat erhalten aber die Kaufkraft der Bürger nicht ausreicht um deren Produkte zu kaufen? Der Bürger braucht mehr Geld um es auch ausgeben zu können. Wie ist Ihre Einschätzung dazu?
Mit freundlichen Grüßen,
Malermeister Cemal Ats
Sehr geehrter Herr Ates,
vielen Dank für Ihre Frage.
Einer Senkung der Mehrwertsteuer auf arbeitsintensive beziehungsweise regionale Dienstleistungen wie z.B. Handwerksleistungen stehe ich positiv gegenüber. Wie Sie richtig angemerkt haben, ist ein auf 7% geminderter Mehrwertsteuersatz auf ausgewählte Dienstleistungen in anderen Ländern der Europäischen Union bereits umgesetzt worden.
Durch einen einstimmigen Beschluss der EU-Finanzminister im sogenannten ECOFIN-Rat kann Deutschland in mehreren Dienstleistungsbereichen ebenfalls einen reduzierten Mehrwertsteuersatz einführen. Dies wird jedoch von Finanzminister Steinbrück (SPD) bisher leider prinzipiell abgelehnt, obwohl er zuvor dieser Regelung im Rat zugestimmt hat. Die Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive, regionale Dienstleistungen erscheint vor diesem Hintergrund in der aktuellen Regierungskonstellation nicht durchsetzbar.
Die überwiegende Anzahl der aktuell geltenden Mehrwertsteuerermäßigungen geht zurück auf das Jahr 1968. Der Katalog ist historisch überkommen und hat mit den rechtlichen Entwicklungen nicht mitgehalten. Deshalb muss zu Beginn der kommenden Legislaturperiode der Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze insgesamt neu geordnet werden. Dabei sind auch die aktuellen europäischen Rechtsentwicklungen zu berücksichtigen. Ziel muss eine neue, klare, nachvollziehbare und insbesondere auch praktikable Struktur sein. Arbeitsintensive handwerkliche Dienstleistungen sollten bei der Neuregelung besondere Berücksichtigung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Kai Wegner