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Kai Wegner
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Frage von Karin O. •

Frage an Kai Wegner von Karin O. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Wegener,

Auch wenn ich nicht zu Ihrem Wahlkreis gehöre, möchte ich mich der dringenden Frage von Frau Diana Plange anschließen u. Sie fragen, wie es in der Frage des betäubungslosen Schächtens weiter gehen soll.
Noch immer wird es mit Religionsfreiheit begründet, dabei liegen uns Bestätigungen hoher Religionsführer vor, die versichern, daß keine Religon es fordert. Hier handelt es sich um fundamentalistische Traditionen, die vom Gesetz nicht geschützt werden. Wir haben ein Tierschutzgesetz im Verfassungsrang u. es wird kontinuierlich mit nicht haltbaren Begründungen ausgehebelt.

K. Oehl

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Sehr geehrte Frau Oehl,

der Tierschutz ist für mich und die gesamte CDU/CSU-Fraktion ein äußerst wichtiges Thema, weshalb wir uns diesem in unserem neuen Grundsatzprogramm in besonderem Maße verschrieben haben.

Ein Problem, welches uns seit Jahren begleitet, ist das betäubungslose Schächten, das rituelle Schlachten von Tieren. Dabei werden den Tieren bei vollem Bewusstsein und ohne Betäubung die Halsschlagadern, sowie die Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Sie leiden unter Todesangst und verbluten unter großen Schmerzen und Atemnot.

Ein ausnahmsloses Verbot ist dennoch nicht möglich, da sowohl die Religions-, als auch die Berufsfreiheit als verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter berührt sind. Obwohl der Tierschutz auch als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist, hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2006 entschieden, dass dies der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schächten nicht entgegen steht.

Die Union hat großes Interesse daran, einen Ausgleich zwischen den Verfassungsgütern der Religions- und Berufsfreiheit und dem Tierschutz zu finden. Deshalb hat das Land Hessen einen Gesetzesantrag initiiert, in welchem verlangt wird, dass bei Ausnahmegenehmigungen nachgewiesen werden muss, dass im Vergleich zum normalen Schlachten mit dem Schächten keine größeren Schmerzen oder Leiden verbunden sind.

Das SPD- geführte Justizministerium hat den Gesetzesantrag auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass im Hinblick auf das Verfahrensrecht und die Abwägung des Grundrechts der Religionsfreiheit die Verfassungsmäßigkeit nicht gegeben ist. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Anforderungen könnten nicht erfüllt werden, so dass das Grundrecht der Religionsfreiheit verletzt würde. Der Gesetzentwurf wurde im September 2007 vom Bundesrat eingebracht und ist Anfang Oktober 2007 im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beraten worden. Nachdem bei den Beratungen im Ausschuss die verfassungsrechtlichen Probleme erneut deutlich wurden, haben Tierschutzpolitiker der Koalitionsfraktionen mit Vertretern islamischen und jüdischen Glaubens und einigen Tierschutzverbänden noch im Oktober 2007 ein Gespräch geführt, um eventuell eine kompromissfähige Lösung zu finden. Zum Beispiel wurden die Möglichkeiten der Elektrokurzzeitbetäubung und der Betäubung unmittelbar nach dem Schächten hinsichtlich der Akzeptanz durch die Religionsgemeinschaften besprochen. Leider konnte kein Kompromiss gefunden werden, der von allen Religionsgemeinschaften mitgetragen worden wäre.

In der jetzigen Form des Gesetzentwurfs kann man realistischerweise nicht von einer Zustimmung des Bundestags ausgehen, da er mit großer Wahrscheinlichkeit bei in Kraft treten durch eine Verfassungsbeschwerde erfolgreich angegriffen werden würde.

Sie können sich jedoch sicher sein, dass ich mich zusammen mit meiner Fraktion in den parlamentarischen Beratungen energisch dafür einsetzen werde, eine verfassungskonforme Modifizierung des Antrags zu Stande zu bringen, um eine Verbesserung der Gesetzeslage im Sinne des Tierschutzes beim Schächten nicht länger aufzuschieben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kai Wegner

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