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Kai Wegner
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Frage von Ulrike R. •

Frage an Kai Wegner von Ulrike R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Wegner!

Wie ist Ihre Einstellung zur embryonenverbrauchenden Forschung?

In einer 2003 publizierten Studie haben Wissenschaftler im Tierversuch mit Mäusen feststellen müssen, dass Mäuse, denen aus embryonalen Stammzellen der Maus gezüchtetes Gewebe transplantiert wurde, in nahezu 100 % der Fälle bösartige Tumore ausbildeten. (Erdö F. et al., Journal of Cerebral Blood Flow and Metabolism 2003, 23: S. 780-785). Es handelt sich dabei um ein grundsätzliches Problem der homologenTransplantation (Konstantin-A. Hossmann: Tumorrisiko embryonaler Stammzellen. In: Deutsches Ärzteblatt Jg. 100, Heft 42, A 2730). Zugespitzt könnte man also formulieren, dass die Behandlung von Patienten mit embryonalen Stammzellen, für die menschliche Embryonen getötet werden müssen, nicht zur Heilung, sondern zum Krebs führen werden.

MfG
U. Rose

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Sehr geehrte Frau Rose,

vielen Dank für Ihre Frage zur embryonalen Stammzellenforschung.

Mit seinem Beschluss vom 25. April 2002 hat der Deutsche Bundestag den Import von embryonalen Stammzellen auf Linien, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 hergestellt worden sind, begrenzt. Mit einer ausführlichen Stellungnahme zur Stammzellforschung über die Erfahrungen mit dem Stammzellgesetz, hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine breite gesellschaftliche Debatte über das Für und Wider einer Verschiebung des Stichtags ausgelöst. Wie Sie wissen, wird das Thema gerade innerhalb meiner Partei als auch des gesamten Bundestages intensiv diskutiert.

Wenn wir über die Novellierung des Stammzellgesetzes diskutieren, hat für mich die Achtung der Menschenwürde oberste Priorität. Sie bildet auch die Grundlage für das bestehende Gesetz. Ziel und Kern der bestehenden Regelung ist es deshalb zu verhindern, dass von Deutschland ein Anreiz zur Tötung von Embryonen durch die Entnahme von Stammzellen ausgeht. Aber auch die Arbeit an ethischen hochwertigen Forschungsprojekten, insbesondere für die Entwicklung neuer Therapien, soll durch das Gesetz ermöglicht werden. Bei einer Beibehaltung des alten Stichtages ist das nach Meinung der Forscher nicht mehr möglich.

Durch die Verschiebung des Stichtages wird daher der Kern des Gesetzes nicht aufgehoben, sondern fortgeschrieben. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, die ethische Substanz des Gesetzes zu erhalten. Zu dieser gehört ein Stichtag, der in der Vergangenheit liegt, so dass kein Anreiz für die Tötung von Embryonen außerhalb unseres Landes geschaffen wird.

Betreffend ihres Einwurfs habe ich das Bundesministerium für Bildung und Forschung angeschrieben und in Erfahrung gebracht, dass nach gegenwärtiger Kenntnis nicht abschließend beantwortet werden kann, ob und in welcher Form embryonale Stammzellen für eine Therapie geeignet sind oder – wie von Ihnen beschrieben - nicht. Allerdings zielen nach Kenntnis des Bundesministeriums die Forschungsarbeiten nicht darauf ab, embryonale Stammzellen als solche für therapeutische Verfahren einzusetzen. Vielmehr sollen die Stammzellen weiterentwickelt, („differenziert“) werden, und erst diese umgewandelten gewebespezifischen Zellen sollen therapeutisch eingesetzt werden. Aufgrund des Turmorrisikos müssen therapeutisch eingesetzte Zellen zu 100% umgewandelt sein. D.h., es dürfen keine undifferenzierten pluripotenten Zellen in der Zellkultur vorhanden sein. Dementsprechend werden mit Erfolg Verfahren untersucht, wie undifferenzierte – und damit potentiell tumorinduzierende – Zellen in differenzierten Zellpopulationen gezielt eliminiert werden können.

Die Anhörung am 3. März hat mich in meiner Auffassung bestärkt, einer Verschiebung des Stichtages zuzustimmen. Durch eine Verschiebung geht von Deutschland weiterhin kein Anreiz zur Tötung von Embryonen aus, die Würde des Menschen wird geachtet und ein nicht erstrebenswertes taktisches Forschungsverbot im Falle der Beibehaltung des alten Stichtages verhindert.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kai Wegner

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