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Kai Wegner
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Frage von Diana P. •

Frage an Kai Wegner von Diana P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Wegner,

bestätigten Berichten zufolge, will die Bundesregierung die Beratungen zum Thema betäubungsloses Schächten " auf Eis" legen.
Dieses soll jedoch erst nach der Wahl in Hessen bekannt gegeben werden, um diese nicht zu irritieren.
Können Sie mir bitte den offiziellen Stand der Dinge und die diesbezüglichen Pläne der Politik mitteilen.
Die Mehrheit der Bürger in Deutschland ( laut Umfrage mehr als 80%) möchte dieses Thema dringlich geklärt wissen. Auch der deutliche Bundesratsbeschluss spiegelt dies wieder.
Wie geht es jetzt weiter?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Plange,

von solchen Berichten habe ich keine Kenntnis.

Das Land Hessen hat aber in diesem Zusammenhang einen Gesetzesantrag initiiert, in welchem verlangt wird, dass zu der bislang notwendigen Ausnahmegenehmigung zusätzlich nachgewiesen werden muss, dass im Vergleich zum normalen Schlachten mit dem Schächten keine größeren Schmerzen oder Leiden für das Tier verbunden sind.

Im September 2007 wurde der Gesetzentwurf vom Bundesrat eingebracht und ist Anfang Oktober 2007 im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beraten worden. Bereits im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen erklärte das Bundesjustizministerium im Hinblick auf das Verfahrensrecht und die Abwägung des Grundrechts der Religionsfreiheit, dass die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs nicht gegeben sei.
Nachdem bei den Beratungen im Ausschuss ebenfalls die verfassungsrechtlichen Probleme deutlich wurden, haben Tierschutzpolitiker der Koalitionsfraktionen mit Vertretern islamischen und jüdischen Glaubens und einigen Tierschutzverbänden noch im Oktober 2007 ein Gespräch geführt, um eventuell eine kompromissfähige Lösung zu finden. Zum Beispiel wurden die Möglichkeiten der Elektrokurzzeitbetäubung und der Betäubung unmittelbar nach dem Schächten hinsichtlich der Akzeptanz durch die Religionsgemeinschaften besprochen. Leider konnte kein Kompromiss gefunden werden, der von allen Religionsgemeinschaften mitgetragen worden wäre.
In der jetzigen Form des Gesetzentwurfs kann man deshalb nicht von einer Zustimmung des Bundestags ausgehen, da es mit großer Wahrscheinlichkeit bei in Kraft treten zu einer am Ende erfolgreichen Verfassungsbeschwerde kommen würde.

Die Union hat großes Interesse daran, einen Ausgleich zwischen den Verfassungsgütern der Religionsfreiheit und dem Tierschutz zu finden. Deshalb muss in den parlamentarischen Beratungen eine verfassungskonforme Modifizierung des Gesetzentwurfs zu gefunden werden, die zu einer Verbesserung der Gesetzeslage im Sinne des Tierschutzes beim Schächten führt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kai Wegner

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