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Kai Wegner
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Frage von Marlies D. •

Frage an Kai Wegner von Marlies D. bezüglich Recht

Migrantenkriminalität ist ein Thema, welches die Bürger bewegt. So sagte der bayrische Innenminister Herrmann: "Der Anstieg der Kriminalität in Bayern im Jahr 2016 ist im Ergebnis ganz überwiegend ausländischen Tatverdächtigen, darunter insbesondere Zuwanderer, zuzuschreiben."
https://www.bayern.de/polizeiliche-kriminalstatistik-2016/
So wird ja seit einiger Zeit darüber diskutiert, ob man bei Straftaten den Migrationshintergrund des Verdächtigen /Täter nennen soll.
https://www.fr.de/kultur/saechsische-zeitung-nennt-nationalitaet-straftaetern-11634898.html
Was meinen Sie? Und Ihre Partei?
Klar, bei einem Fahrraddiebstahl interessiert dies keinen, ich bin sicher, aber bei Gewaltverbrechen.
Mir fällt auf, dass das öffentlich-rechtliche Fernsehen ÖRF den Migrationshintergrund von Verdächtigen/Straftätern fast immer verschweigt. So ist bei dem Verbrechen in Augsburg ein bereits polizeibekannter junger Mann mit deutschen Pass, aber mit türkisch-libanesischem Migrationshintergrund als verdächtiger Totschläger heute am 9.12.2019 verhaftet worden.
Heute Morgen, 07.00 Uhr, wurde es von RTL und SAT 1 News quasi offiziell vermeldet, mit Bericht des Polizeisprechers, der den Migrationshintergrund des Verdächtigen bestätigt. Nur im Bericht der ARD und ZDF: Keine Erwähnung, Zeit war doch, also wurde dieser Fakt bewusst verschwiegen (Redakteur: „Das brauchen die Bürger nicht zu wissen“??). Und es ist nicht das erste Mal, dass mir dies bei ARD u. ZDF auffällt, ein Zufall kann es nicht sein.
Mir ist klar, dass die migrationsfreundlichen Parteien das Thema Migrantenkriminalität nicht gern an die Öffentlichkeit bringen wollen, aber ich möchte es nicht wieder wie in der DDR haben, wo man „zwischen den Zeilen“ lesen musste (Gruppe junger Männer = Migranten ???), um die Wahrheit zu erfahren!
Ist es da nicht besser, uns mündigen Bürgern alle Fakten zu nennen, als dass die Redaktion nicht in ihre politische Meinung passende Fakten verschweigt? Was sagen Sie?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau D. L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Dezember 2019, die ich Ihnen nachfolgend gerne beantworte.

Medien sollen wahrhaftig und umfassend informieren. Auf der anderen Seite sollte durch die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens Vorschub geleistet werden. Die beiden berechtigten Anliegen sollten bestmöglich in Einklang gebracht werden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann seiner herausragenden kommunikativen Bedeutung nur dann gerecht werden, sofern er frei, umfassend und wahrheitsgemäß informiert. Daraus resultiert für den Rundfunk eine besondere Verantwortungsbeziehung gegenüber der Allgemeinheit. Da der Rundfunk zugleich aber auch eine Sache der Allgemeinheit ist, muss er in voller Unabhängigkeit überparteilich betrieben und von jeder Beeinflussung freigehalten werden, wie das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich feststellte.

Davon losgelöst teile ich Ihre Ansicht, dass bei der Berichterstattung über spektakuläre Straftaten nicht der Eindruck entstehen soll, dass etwas verschwiegen oder schöngeredet werden soll. Politik beginnt immer mit dem Betrachten der Lebenswirklichkeit. Deshalb müssen wir den Mut aufbringen, wahrhaftige Missstände auch wahrhaftig zu benennen. Nur wenn wir die Lage richtig erfassen, können wir auch die richtigen Konsequenzen ziehen.

Mit den besten Grüßen
Kai Wegner

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