Frage an Kai Wegner von Katrin M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Kai Wegner,
Sie sind Abgeordneter meines Wahlkreises in Berlin - Spandau Nord. Kennen Sie die Stellungnahme der „Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e.V.“ ?
Aktuell geht es um die verpflichtende Masernimpfung - beruflich bin ich persönlich zu dem Thema informiert, da sich mein Arbeitsplatz im Robert Koch-Institut befindet.
Ich habe die Petition gegen eine Impfpflicht unterschrieben.
Meine Gründe hierfür sind u.a.: Jeder von uns muß und kann selbst über eine Impfung zum Schutz der Gesundheit entscheiden (Prinzip der Demokratie). Dafür brauchen wir Informationen und Aufklärung. Wir brauchen jedoch keine Pflicht, die z.B. nicht geimpfte Lehrer und Erzieherinnen vom Job bzw. nicht geimpfte Kinder und Schülerinnen von der Betreuung oder der Schule ausschließen soll oder bereits ausschließt. Die Masernimpfung ist wichtig und in jedem Fall zu empfehlen. Das ist klar. Meine Kindheit habe ich in der DDR verbracht und bin geimpft worden. Jedoch bin ich gegen eine Impf-Pflicht. Ich bin für eine freie individuelle Impfentscheidung (hierfür sprechen aus fachlicher Sicht auch andere Gründe wie z.B. die individuelle gesundheitliche Situation eines Menschen oder Patienten u.v.m.).
Siehe bitte im Internet:
https://www.individuelle-impfentscheidung.de/
Sowie den Brief an unseren Gesundheitsminister Jens Spahn:
https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/stellungnahme-masernschutzgesetz-offener-brief-an-jens-spahn.html
Ich würde mich sehr freuen, wenn auch Sie Herr Wegner sich politisch für eine individuelle Impfpflicht einsetzen und meine Rechte als Wählerin vertreten!
Herzlich von
K. M.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht in Betreff der Masernschutzgesetzgebung, welche ich Ihnen nachfolgend gerne beantworte.
Der Deutsche Bundestag hat das Masernschutzgesetz am 14. November 2019 beschlossen. Damit werden Personen, die in Institutionen wie Kitas, Schulen, Gesundheitseinrichtungen oder Asylbewerberheimen betreut werden oder arbeiten, dazu verpflichtet, einen Nachweis über ausreichenden Impfschutz oder eine bestehende Immunität zu erbringen. Hintergrund der Gesetzgebung ist, dass Masern zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt gehören und weltweit auf dem Vormarsch sind.
Trotz wiederholter Informationskampagnen und einer zum Teil hohen medialen Aufmerksamkeit insbesondere zu Zeiten von Ausbrüchen konnten die Impfquoten leider nicht weiter verbessert werden. Bei Masern jedoch bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. Dies gilt gerade auch für Menschen, die selbst nicht geimpft werden können, so z.B. Säuglinge bis zum 9. Lebensmonat, aber auch viele ältere Menschen, chronisch Erkrankte oder Schwangere.
Das Masernschutzgesetz ist mit unserem Grundgesetz vereinbar, denn der Staat hat neben seinen Pflichten gegenüber jedem einzelnen Menschen auch die Pflicht, das öffentliche Ziel des Gesundheitsschutzes zu verfolgen. Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Ich kann Ihre Argumente für eine freie individuelle Impfentscheidung nachvollziehen, und befürworte gleichzeitig im Sinne einer Gesamtabwägung die gefundene Lösung.
Mit den besten Grüßen
Kai Wegner