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Kai Wegner
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Frage von Anne S. •

Frage an Kai Wegner von Anne S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Wegner,

ich finde des durchaus Schade, dass die Grundlage der Rundfunkgebühren so zweifelhaft ist und sich niemand damit beschäftigt.
Ist die ARD, ZDF und Deutschlandradio (AZD)/Beitragsservice nun privatisiert oder nicht?
Wie kann es sein, dass erst das Finanzamt und später ein privates Inkassounternehmen für die selbe "Firma" (oder was auch immer die darstellen) einziehen wollen. Wer hat noch das Recht über eine Behörde UND private Firmen Gelder einziehen zu lassen und welchen die Titel hat der Beitragsservice?
Wenn jeder Haushalt eine Abgabe machen >muss<, klingt es für mich wie eine Steuer. Denn Steuern sind Pflicht. Gebühren verbinde ich eher mit einem Telefonvertrag. Ein Beitrag ist nun wieder etwas eher freiwilliges meiner Meinung nach.
Ich beschäftige mich nun schon einige Zeit mit diesem Thema und bin immer wieder aufs neue erstaunt wie ungeklärt dieses Thema ist.
Ich würde eine andere Art der Finanzierung vorschlagen und eine angepasste Rechtsgrundlage suchen, wie die AZD in die heutige Zeit des PayTVs passt.
Ich bitte um Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Mai 2019, die ich Ihnen nachfolgend gerne beantworte.

Zum Verständnis der gegenwärtigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es unerlässlich, sich den Unterschied zwischen Steuern, Beiträgen und Gebühren zu vergegenwärtigen. Steuern dienen der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs. Es handelt sich um eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung. Gebühren und Beiträge werden hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet. Bei Gebühren besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung. Im Unterschied zu einer Gebühr ist ein Beitrag grundsätzlich nicht an die tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung gebunden, sondern ist allein für die Möglichkeit zur Inanspruchnahme zu zahlen.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 trat in Deutschland der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag an die Stelle des bisherigen Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Seither ersetzt ein Rundfunkbeitrag die früheren Rundfunkgebühren. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben und ist nicht mehr wie die zuvor erhobene Gebühr an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher oder ein Radio gebunden. Im Juli vergangenen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich festgestellt, dass der Rundfunkbeitrag in der gegenwärtigen Form mit dem Grundgesetz vereinbar sei und es sich nicht um eine verdeckte Steuer handele.

Persönlich stehe ich dem auf Zwang basierten Rundfunkbeitragssystem in Deutschland durchaus kritisch gegenüber. Schließlich gibt es auch keine öffentlich-rechtlichen Zeitungen, die jeder zwangsweise zu abonnieren hat – und trotzdem haben wir eine funktionierende Presselandschaft. Hier würde ich es begrüßen, wenn dem Gedanken der Freiheit und Freiwilligkeit ein größerer Stellenwert eingeräumt werden könnte. Das Mindeste muss die Etablierung möglichst schlanker und effizienter Strukturen im Rundfunkwesen sein, um die Bürgerinnen und Bürger nach Möglichkeit zu entlasten. Dafür werbe ich im Rahmen meines politischen Mandats.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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