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Kai Wegner
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Frage von Karla M. •

Frage an Kai Wegner von Karla M. bezüglich Recht

Am 3.5.1018, morgens in „ntv“ und „WELT“ Live-Berichte aus Baden-Württemberg: Am Montag hatten Flüchtlinge 4 Polizisten in die Flucht geschlagen, die einen abgelehnten Asylanten aus Afrika festnehmen wollten. So weit sind wir schon. Seit Montag war das Flüchtlingslager quasi besetzt. Am 3.5. morgens massiver Einsatz der Polizei im Flüchtlingslager, viele Asylanten wurden verhaftet wegen „Widerstand“ und „Gefangenenbefreiung“.
Dachte ich mir, schaun mer mal was ARD/ZDF so berichten, im aktuellen (letztlich eher unaktuellen und langweiligen) „Morgenmagazin“ keine Wort! Dann doch, eine Liveschaltung nach Baden-Württemberg… doch Sie werden es kaum ahnen… zum Zeckenproblem in Stuttgart. Ein Witz!
Fazit: Im öffentlich-rechtlichen nix, bis 09.00 Uhr! Nicht mal in den Nachrichten…..
Tja „Mit ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe“. Leider nicht, sondern in der letzten.
Der Öffentlich-rechtlich Rundfunk kostet uns Gebührenzahler jährlich 8 Milliarden. Ehrlich, was soll das alles, wenn private Sender viel flexibler und aktueller berichten als der träge Öffentliche?
Was sollen Kanäle wie „ZDF neo“ die Filme von vor 50 Jahren wieder- und wiederholen? Dafür gibt es eine Mediathek, oder nicht?
Wie kann es sein, dass die Intendanten mehr verdienen als die Kanzlerin?
Und nun lese ich, FAZ, 2.5.18, dass die Öffentlich-rechtlichen Sender eine Gebührenerhöhung fordern. Eine Frechheit meine ich. Die Unterhaltung können die Privaten besser, die aktuelle Berichterstattung offensichtlich auch.
Wie denken Sie über die geforderte Gebührenerhöhung?
Meinen Sie nicht, man sollte die 20 öffentlich-rechtlichen Fernsehkanäle auf 3 oder 4 – insbesondere lokale Kanäle reduzieren und sparsamer mit unseren Gebühren umgehen?
Jetzt kommt mir ein Verdacht: kann es sein, das man im „MoMa“ bewusst nicht über den Polizeieinsatz berichten wollte, um uns Bürgerinnen nicht zu erschrecken? Sollten wir das nicht erfahren?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. Mai 2018 und die damit verbundenen Überlegungen rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Gerne nehme ich zu Ihren Ausführungen Stellung.

Das Informationsangebot ist eine Kernaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dementsprechend müssen die Sender über alle Vorgänge mit nationaler Relevanz berichten. Die Ereignisse in Ellwangen haben die Bevölkerung bewegt und müssen deshalb einen entsprechend breiten Raum in der Berichterstattung einnehmen. Da die Freiheit der Medien zu Recht grundgesetzlich garantiert ist (Art. 5 GG), sind die Einflussmöglichkeiten der Politik auf einzelne Programminhalte allerdings begrenzt und nur bedingt in den entsprechenden Gremien (z. B. Rundfunkrat) möglich.

Für die laufende, 2020 endende Beitragsperiode, erwartet die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) einen Überschuss von 544,5 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund halte ich Rufe nach Beitragserhöhungen für das falsche Signal. Die allgemeine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist kein Freifahrtschein für eine ständige Ausweitung einzelner Programmangebote, Sender oder Anstalten. Im Gegenteil gilt es, regelmäßig zu überprüfen, inwiefern die Anzahl der Angebote zur Erfüllung des Programmauftrags tatsächlich erforderlich und bei Bedarf zu reduzieren ist. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen als Leitgedanken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer sichtbar sein. Das gilt auch für die Bezahlung der Intendanten.

Gestatten Sie mir noch den Hinweis darauf, dass ich das auf Zwang basierende Rundfunkbeitragsystem in Deutschland nicht vorbehaltlos bejahe. Schließlich gibt es auch keine öffentlich-rechtlichen Zeitungen, die jeder zwangsweise zu abonnieren hat – und trotzdem haben wir eine funktionierende Presselandschaft. Meiner Ansicht nach wäre es daher wünschenswert, im Rundfunkwesen den Gedanken der Freiheit und Freiwilligkeit einen größeren Stellenwert einzuräumen. Hier sind die Ministerpräsidenten gefordert, denn die Medien- und Rundfunkpolitik in Deutschland fällt in die alleinige Zuständigkeit der Bundesländer.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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