Frage an Kai Wegner von Rene M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie sieht es mit der Rechtsstaatlichkeit bei den Abgeordneten aus? Werden Sie als Abgeordneter die Bundesregierung eindringlich darauf hinweisen, wenn diese ganz offensichtlich nicht nach den prinziepien des Rechtsstaates handelt?
Konkret möchte ich hier den aktuellen Fall Skripal nennen. Da die B.-Reg. nach Deutschenrecht handelt, frage ich mich, wie die B.-Reg. die Ausweisung von russischen Diplomaten anweisen kann, wenn es noch nicht bewiesen ist und erst recht noch kein Urteil dazu gibt. Das Argument des fehlens einer „anderen plausiblen Erklärung“ befreit nicht oder rechtfertig nicht die Aufhebung rechtsstaatlicher prinziepien. In diesem Fall die Unschuldsvermutung: Jede Person (auch juristische Person: hier der Staat die Russische Föderation), die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Ich möchte anmerken das ein Täter bei der Begehung einer Straftat immer das interesse hat, dass die Tat gar nicht oder nicht korrekt Aufgeklärt wird. Beim letzteren spricht man von einer Inzienierung die es so aussehen lässt, das jemand anderes der Täter ist. Gerade deshalb ist die Unschuldsvermutung so wichtig in einem Rechtsstaat.
Daher meine eindringliche frage: Werden Sie die B.-Reg. auf den verstoß der Rechtsstaatlichen prinziepien eindringlich hinweisen? Gegebenenfalls mit anderen Abgeordneten zusammen? Wie kann man einen erneuten verstoß gegen den Rechtsstaat von Seiten der B.-Reg. verhindern?
Wie lässt sich das zeitgleiche Ausweisen von rus. Diplomaten von Frankreich, Polen, Tschechien und Deutschland mit einer unabhängigen (das heißt nicht von Außen bestimmten) B.-Reg. erklären? Es ist unwahrscheinlich, dass die genannten Länder am selben Tag ihre Rechtsstaatlichkeit in diesem konkreten Fall "vergessen" haben. Sollten Sie nicht der richtige Ansprechpartner für meine genannten Fragen sein, möchte ich Sie Bitten die Fragen an den/die ensprechenden Ansprechpartner weiter zu leiten mit gleichzeitiger eine Kopie an mich.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. März 2018 und die damit verbundenen Anmerkungen rund um den Giftgasanschlag auf den russischen Ex-Doppelagenten Sergej Skripal im englischen Salisbury und die Reaktion der westlichen Staaten. Gerne nehme ich zu Ihren Ausführungen Stellung.
Den Giftgas-Anschlag auf Herrn Skripal verurteile ich aufs Schärfste. Bei dem Anschlag wurde ein Nervengift der „Nowitschok“-Gruppe verwandt, das sowjetische Wissenschaftler in der Hochphase des Kalten Krieges zwischen 1970 und 1980 entwickelt hatten. Auch deshalb betrachten die Regierungen der EU-Staaten und die EU-Kommission die Beweislage für eine russische Verantwortung beim Nervengiftanschlag als erdrückend.
Neben anderen EU-Staaten hat auch Deutschland einige russische Geheimdienstmitarbeiter, die rechtlich unter dem Diplomatenstatus firmieren, zu unerwünschten Personen erklärt. Das ist ein klares Signal der Solidarität mit Großbritannien und der Missbilligung des Verhaltens der russischen Regierung. Ich begrüße, dass die Europäer hier mit einer Stimme sprechen, denn nur diese Geschlossenheit sendet das Signal nach Moskau, dass man es mit Europa mit wehrhaften Demokratien zu tun hat.
Die Maßnahmen der Europäer gründen auf dem „Wiener Übereinkommen für diplomatische Beziehungen“ von 1961. Demnach kann ein Staat einem anderen jederzeit mitteilen, dass ein Diplomat eine sogenannte persona non grata ist. In diesen Fällen hat der Entsendestaat die betreffende Person entweder abzuberufen oder ihre Tätigkeit bei der Mission zu beenden. Die von Ihnen angesprochene Unschuldsvermutung gilt hingegen bei Strafprozessen. Da die russischen Diplomaten Immunität genießen und dementsprechend davor geschützt sind, belangt oder verfolgt zu werden, liegt keine Verletzung rechtsstaatlicher Standards vor.
Ganz in diesem Sinne hat Bundesregierung den russischen Geheimdienstmitarbeitern sieben Tage Zeit gegeben, um aus Deutschland auszureisen. Unterlässt sie es, innerhalb dieser angemessenen Frist ihren Verpflichtungen nachzukommen, verlieren sie ihren Diplomatenstatus. Dieses Vorgehen steht in voller Übereinstimmung mit Artikel 9 des bereits erwähnten Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen.
Gutnachbarschaftliche Beziehungen zu Russland liegen klar im deutschen Interesse. Die Partnerschaft mit Russland muss aber auf den Prinzipien des Rechts und der Achtung vor der Demokratie und den Menschenrechten beruhen. Ich würde es auch deshalb sehr begrüßen, wenn die russische Regierung im Zuge der weiteren Aufklärung des Nervengiftanschlags ihrer Verantwortung nachkommt und damit den Boden für eine neue Verständigung zwischen Ost und West bereitet. Zumindest auf europäischer Seite hat niemand ein Interesse an einem neuen Ost-West-Konflikt.
Mit den besten Grüßen
Kai Wegner
Kai Wegner
Mitglied des Deutschen Bundestages
Großstadtbeauftragter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
BUNDESTAGSBÜRO
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: (030) 227 – 77610
Fax: (030) 227 – 76312
E-Mail: kai.wegner@bundestag.de
BÜRGERBÜRO SPANDAU
Hoher Steinweg 4, 13597 Berlin
Tel.: (030) 333 11 33
Fax: (030) 333 95 23
www.kai-wegner.de