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Kai Wegner
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Frage von Christoph W. •

Frage an Kai Wegner von Christoph W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wegner,

Ihren unter https://www.welt.de/politik/deutschland/article160171830/Das-Bild-von-der-erfolgreichen-Migrantin-hat-Risse.html wiedergegebenen Äußerungen lassen mich an Ihrem auf das Grundgesetz geleisteten Amtseid zweifeln:
"Der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Wegner sieht diese Aussagen kritisch und fordert, sie von ihren Aufgaben zu entbinden.

„Es schadet dem friedlichen Zusammenleben in unserer Stadt, wenn mit Frau Chebli eine Scharia-Verharmloserin Regierungsverantwortung ausübt“, schreibt der CDU-Politiker an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD).

Gleichberechtigung, Integration und Einhaltung der Menschrechte seien mit der Scharia unvereinbar, so Wegner. „Ich finde, hier darf es kein Ausweichen geben. Ich erwartet von einem Regierungsmitglied eine klare Abgrenzung“, sagte Wegner gegenüber der „Welt“."

Bitte erklären Sie mir, wie Ihre Äußerung das in der Verfassung verankerte und von Ihnen als MdB zu schützende und zu respektierende Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit stützt und erläutern Sie mir, welche Kenntniss Sie von der Sharia als Grundlage des islamischen Rechts haben, dass Sie hier kompetent behaupten, dass "Frau Chebli eine Scharia-Verharmloserin" ist. In wie weit ist eine "Entbindung von Ihren Aufgaben" dazu geeignet, den integrativen Charakter dieser Gesellschaft zu fördern und welche Dinge der Sharia hat Frau Chebli verharmlost?

Von Ihnen erwarte ich ein Sachargumentation und ich denke, nachdem ich seit einigen Jahren dem YouTube Kanal von Thilo Jung folge und einige Äußerungen von Frau Chebli, die nicht unbedingt meine Überzeugung sind, gesehen habe, finde ich es nach wie vor beachtlich, wie sie, trotz 15 Jahren Missachtung ihrer Verfassungsmässigen Rechte (Status der Duldung) trotzdem von diesem Land überzeugt ist.

Jetzt warte ich auf Ihre Antwort.

Freundliche Grüße,
Christoph Weinandt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Weinandt,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. Dezember 2016, welche ich Ihnen nachfolgend gerne beantworte.

Frau Chebli vertritt in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Ansicht, dass die Scharia, das islamische Recht, „absolut kompatibel“ mit dem Grundgesetz sei, weil es „zum größten Teil das Verhältnis zwischen Gott und den Menschen regelt“. Fakt ist jedoch, dass die Scharia als unfehlbare Pflichtenlehre den Anspruch erhebt, das gesamte religiöse, politische, soziale, häusliche und individuelle Leben sowohl der Muslime als auch das Leben der im islamischen Staat geduldeten Andersgläubigen zu regeln. Zentrale Aspekte der Scharia sind mit unserem Grundgesetz absolut inkompatibel.

Ein Wesenselement unserer Verfassung ist die in Art. 3 GG geregelte Gleichberechtigung von Mann und Frau. Demgegenüber zieht sich die drastische Benachteiligung der Frau wie ein roter Faden durch das islamische Recht. Die Scharia sieht den Mann der Frau übergeordnet. Die Frau hat dem Mann "demütig ergeben" und "gehorsam" zu sein. Sollte der Mann eine Auflehnung der Frau befürchten, soll er sie unter anderem ermahnen und körperlich züchtigen. Die Frau muss dem Mann auch sexuell zur Verfügung stehen, wann immer er dies wünscht. Vor Gericht kann die Zeugenaussage eines Mannes nur von zwei Frauen aufgewogen werden und zudem ist die Scheidung einer Ehe für einen Mann erheblich einfacher zu erreichen als für eine Frau.

Auch die Religionsfreiheit nach Art. 4 GG ist mit der Scharia absolut inkompatibel, denn nach islamischem Recht bedeutet Glaubensfreiheit lediglich die Freiheit der Muslime, ihren Glauben auszuüben, und die Freiheit aller, den Islam anzunehmen. Muslime besitzen nicht das Recht, zu einer anderen Religion zu konvertieren. Das islamische Rechtssystem kennt für Muslime keine negative Religionsfreiheit und erkennt auch nicht den Anspruch an, keiner Religion anzugehören. Der Abfall vom Islam ist mit der Todesstrafe zu ahnden. Andere Schriftbesitzer wie Christen und Juden dürfen nach der Scharia ihren Glauben nur innerhalb gewisser Grenzen und gegen Zahlung einer Sondersteuer für nichtmuslimische Schutzbefohlene praktizieren. Unter der Scharia ist eine Gleichberechtigung von Andersgläubigen ausgeschlossen.

Auf nähere Ausführungen zum islamischen Strafrecht, das ebenfalls Teil der Scharia ist und immens harte Strafen wie Auspeitschung, Amputation, Steinigung und Kreuzigung vorsieht, verzichte ich an dieser Stelle. Gleiches gilt für den Umstand, dass die Scharia Kinderehen und Todesstrafe für Homosexuelle zumindest möglich macht. Es ist kein Zufall, dass in fast allen islamischen Ländern Homosexualität unter Strafe steht.

Die Berliner Gesellschaft zeichnet sich durch ihre Vielfalt aus. Hier leben Menschen aus allen Kulturkreisen, und mit den verschiedensten religiösen Überzeugungen und sexuellen Orientierungen miteinander. Diese Vielfalt macht Berlin aus, und diese Vielfalt ist daher zu schützen. Wer vor diesem Hintergrund die oben genannten Bestandteile der Scharia einfach unter den Tisch fallen lässt und pauschal behauptet, das islamische Recht sei „absolut vereinbar“ mit unserer Verfassung, verharmlost die Scharia. Dieses Verharmlosen wiegt besonders schwer bei jemandem, der ein Regierungsamt ausübt und deshalb eine besondere Vorbildfunktion für die Gesellschaft hat.

Gleichberechtigung, Religionsfreiheit und Einhaltung der Menschenrechte sind mit der Scharia unvereinbar. Deshalb passt die Scharia nicht zu Berlin, und deshalb passt jemand, der die Scharia verharmlost, nicht in ein Regierungsamt in unserer Stadt.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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