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Kai Wegner
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Frage von Ayse Y. •

Frage an Kai Wegner von Ayse Y. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich beziehe mich auf einen Bericht der „Berliner Abendschau“ v. 28. März 2016 zu abgelehnten Asylbewerbern: Ein Bashir aus Nigeria, ehemalige Besetzer am Oranienplatz, der 2014 geräumt wurde. Er hat kein Chance auf Asyl, wird aber geduldet, seit 2011 lebt er in Berlin auf der Straße. Wovon er lebt, wird in dem Bericht nicht erwähnt, man kann es vermuten. Er und viele abgelehnte Asylbewerber fordern ein neues Leben in Deutschland ein.
Frage: Warum werden die ehemaligen Besetzer immer noch in Berlin geduldet, statt sie auszuweisen? Meinen Sie nicht, dass solche Berichte, die zeigen, wie schwach unser Rechtstaat ist, andere Abgelehnte ermutigt, staatlich Anordnungen zur Ausreise einfach zu ignorieren?

Des weiteren wurde gezeigt, dass in einer Kirchengemeinde an der Bergmannstrasse viele Illegale mit abgelehnten Asylanträgen Unterschlupf bekommen. Warum schaut Senat hier tatenlos zu? Was würden Sie sagen, wenn Moscheen anfangen würden, abgelehnten Asylberbern aus islamischen Ländern „Moscheeasyl“ zu gewähren?

Wie realistisch ist Merkels Forderung nach „Anpassung der Flüchtlinge“ ( http://www.vaterland.li/ausland/international/Merkel-fordert-von-Fluechtlingen-Anpassung;art102,160260 ) , wenn der Berliner Senat nicht einmal jetzt Recht durchsetzen kann?
MfG Ayse

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Yilmaz,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. März 2016 und die damit verbundenen Fragen zur Abschiebepraxis in Berlin und zum Kirchenasyl. Gerne nehme ich zu Ihren Ausführungen Stellung.

Die Flüchtlinge, die insbesondere im letzten Jahr in immens hoher Zahl nach Deutschland und auch nach Berlin gekommen sind, bilden eine der größten Herausforderungen in der deutschen Nachkriegszeit. Diese Herausforderung bringt hauptamtliche und ehrenamtliche Helfer an ihre Leistungsgrenzen. Deshalb müssen wir klar unterscheiden: Den tatsächlich Verfolgten helfen wir gerne und mit offenem Herzen. Wenn aber ein Asylantrag abgelehnt wird und auch sonst kein Grund für einen Verbleib in Deutschland besteht, muss der Bewerber in den Herkunftsstaat zurück. Wer nicht freiwillig zurückkehrt, den müssen die Länder konsequent abschieben. Umso unverständlicher finde ich vor diesem Hintergrund die Aussage des Regierenden Bürgermeister Michael Müller von der SPD, dass man sich am Instrument der Abschiebungen „besoffen“ reden könne. CDU-Innensenator Frank Henkel hat dagegen klar gemacht, dass Berlin sehr konsequent daran arbeitet, die Abschiebezahlen zu erhöhen. Frank Henkel hat den Anspruch, die Zahl der Abschiebungen in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr zu verdoppeln. Dieses konsequente Verwaltungshandeln begrüße ich sehr.

Mit Ihrer Frage nach dem Kirchenasyl sprechen sie einen sehr sensiblen Punkt an. Die Kirchen sind für die CDU und auch für mich ganz persönlich ein sakraler Raum, der in besonderem Maße zu respektieren ist. Gerade auch das von Nächstenliebe geprägte Engagement vieler Christen und der Kirchen für Flüchtlinge begrüße ich sehr. Zugleich muss es so sein, dass über das Asyl in Deutschland nach staatlichem Recht entschieden wird. Es kann nach meinem Dafürhalten nicht darum gehen, die Tradition des Kirchenasyls infrage zu stellen, sondern stattdessen bei strittigen Fällen eine rechtstaatliche Lösung im Dialog zwischen den Kirchen und dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu finden. Zudem verweise ich auf die Härtefallkommissionen der Bundesländer, in denen die Kirchen vertreten sind. Diese können im Einzelfall einen Verzicht auf die Abschiebung empfehlen.

Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde ich mich auch in Zukunft dafür einsetzen, das zu tun, was notwendig ist, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern und sowohl die Akzeptanz in der Bevölkerung als auch die Integrationsbereitschaft der Gesellschaft nicht zu überfordern.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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