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Kai Wegner
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Frage von Christian L. •

Frage an Kai Wegner von Christian L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schulz,

seit einigen Tagen wird in den Medien berichtet, eine Obergrenze bei Barzahlungen von 5000€ einzuführen. Die Initiative geht wohl von dem Bundesfinanzministerium aus.
Aus meiner Sicht handelt es sich hier um einen Versuch, die Funktion des Bargeldes einzuschränken und eine umfangreiche Kontrolle finanzieller Transaktionen zu ermöglichen. Wäre die 5000€ Grenze eingeführt, was hindert die Regierung daran, das nächste Mal die Grenze auf 500€, 50€ zu senken oder gar gleich das Bargeld abzuschaffen? Begründet wird dies mit dem Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus. Die Stichhaltigkeit dieser Begründung mag jeder für sich beurteilen.
Wie würden Sie sich entscheiden, falls die Regierung diesbezüglich eine Gesetzesvorlage einbringen würde?

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Lorenzen,

vielen Dank für Ihre Frage zu möglichen Obergrenzen bei Bargeldzahlungen und die damit verbundenen Ausführungen, die ich mit Interesse gelesen habe. Gerne nehme ich zu Ihren Überlegungen Stellung.

Hintergrund der aktuellen Debatte über Bargeldobergrenzen ist eine Studie der Universität Halle-Wittenberg zum Umfang der Geldwäschekriminalität in Deutschland. Handlungsempfehlungen dieser Studie sind die stärkere Kontrolle von Treuhand- und Anderkonten und die bessere Aufklärung der betroffenen Unternehmen. Auch die Begrenzung von Bargeldzahlungen wird in der Studie als mögliche Maßnahme genannt, denn eine Erkenntnis der Studie besagt, dass bei bestimmten Bargeldzahlungen ein erhebliches Geldwäscherisiko besteht.

Dazu muss man wissen, dass in den meisten europäischen Ländern teilweise sehr enge Grenzen für Bargeldzahlungen gelten. In Frankreich etwa liegen diese bei 1000 Euro, in Italien bei 3000 Euro. Aus Sicht unserer europäischen Nachbarn tut Deutschland nicht genug gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Bundesfinanzministerium hatte daraufhin auf europäischer Ebene angeregt, die Einführung einer europaweit einheitlichen Obergrenze für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen von Unternehmen mit Bargeld zu prüfen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird in den kommenden Wochen ausführlich darüber diskutieren, welche Maßnahmen zu Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung geeignet sind. Eine Bargeldobergrenze sehe ich in diesem Zusammenhang in Übereinstimmung mit den Finanzexperten der Unionsfraktion sehr kritisch. Mir ist wichtig, dass die Menschen auch weiterhin mit ihrem angesparten Geld normale Investitionen und Dienstleistungen wie zum Beispiel eine Küche, ein gebrauchtes Auto oder einen Hotelaufenthalt bar bezahlen können.

Eine Kriminalisierung des normalen Konsumverhaltens breiter Bevölkerungsschichten lehne ich ausdrücklich und entschieden ab. Allenfalls könnten Maßnahmen hinsichtlich bestimmter Bargeldzahlungen, bei denen nachweislich ein erhebliches Geldwäscherisiko besteht, in Erwägung gezogen werden. Hier darf es aber nur um Spezialfälle wie Bareinzahlungen auf Treuhandkonten von Rechtsanwälten oder Barzahlungen für Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen gehen. Über diese Spezialfälle wird die Fraktion sehr gründlich und ergebnisoffen beraten.

Lassen Sie mich abschließend klarstellen, dass das Bundesfinanzministerium zu keinem Zeitpunkt in Erwägung gezogen hat, das Bargeld abzuschaffen. Bargeld wird es auch in Zukunft geben und jeder soll es weiterhin in unbegrenzter Höhe besitzen dürfen, denn Bargeld ist ein Stück gelebter Freiheit.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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