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Kai Wegner
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Frage von Eck I. •

Frage an Kai Wegner von Eck I. bezüglich Soziale Sicherung

Ich treffe u.a. in Spandau beständig Menschen, die respektiert gemeinnützig arbeiten, aber im Hartz4-/Sozialhilfesystem gefangen leben - müssen, weil Bundestagspolitiker ihnen eine Grundsicherung in Höhe des Steuer-(fairer Pfändungs-)freibetrages als Gegenleistung verweigern. Ein Bundespräsident erhielt nach wenigen Amtstagen Ehrensold in schwindelerregend wirkender Höhe. Warum finden Politiker aller Parteien keinen Konsens, dass zumindestens Bürger Bürgergeld statt Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe erhalten - können, die ehrenamtlich arbeiten, weil ihre Arbeitsfähigkeiten im Bereich Kinder-, Alten- und Flüchtlingsbetreung gesellschaftlich gebraucht werden?

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Sehr geehrte Frau Eck,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Januar 2016 zur Einführung eines sogenannten Bürgergeldes für Menschen, die Transferleistungen des Staates empfangen und zugleich ehrenamtlich tätig sind. Gerne nehme ich zu Ihren Überlegungen Stellung.

Bürgerschaftliches Engagement ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Millionen Deutsche setzen sich in Kirchen, Sportvereinen, sozialen Einrichtungen, Parteien oder Initiativen ein. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens wären ohne die ehrenamtlich Tätigen nicht denkbar. Wer auf diese Art Verantwortung übernimmt, fördert das Gemeinwesen. Dies verdient Anerkennung und Unterstützung von Seiten der Politik.

Im Jahr 2013 hat der Deutsche Bundestag auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes verabschiedet, mit dem das Ehrenamt umfassend gestärkt und bürokratische Hindernisse abgebaut wurden. So haben wir die die Pauschalen im Steuerrecht deutlich angehoben. Übungsleiter können seither bis zu 2.400 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Alle anderen ehrenamtlich Tätigen werden durch die Ehrenamtspauschale von 720 Euro begünstigt. Mit diesem deutlich höheren Pauschalbetrag als bisher geben wir Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen die Chance, auf bürokratisch aufwändige Einzelabrechnungen zu verzichten. Ehrenamtlich Tätige sollen ihre Freizeit Ihren Mitmenschen zur Verfügung stellen können und nicht mit Abrechnungsarbeiten am Schreibtisch verbringen.

Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dadurch gekennzeichnet, dass durch den ehrenamtlich Tätigen eine Vergütung grundsätzlich nicht erwartet wird. Die Ausübung von Ehrenämtern dient insofern nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz. Sie ist vielmehr Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Gemeinwohls. Die Auszahlung des von Ihnen in Vorschlag gebrachten Bürgergeldes für Empfänger von Transferleistungen wäre insofern ein Systembruch, denn wir hätten es im rechtlichen Sinne nicht mehr mit ehrenamtlich Tätigen zu tun, sondern mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dies würde weitreichende rechtliche und tatsächliche Probleme verursachen und wäre zudem mit einem enormen bürokratischen Umstellungsaufwand verbunden. Auch wäre die Frage der Finanzierung ungeklärt. Schließlich ist auch nicht ersichtlich, welche Vorteile für ehrenamtliches Engagement sich daraus konkret ergeben würden. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass ich Ihrem Vorschlag kritisch gegenüberstehe.

Mein Dank gilt den vielen Millionen Menschen in Deutschland, die sich aus einer gemeinnützigen Motivation heraus für Ihre Mitmenschen engagieren. Wenn die Bürger füreinander da sind, stärkt das die gesamte Gesellschaft. Daher werde ich mich auch in Zukunft mit Nachdruck dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt weiter zu verbessern.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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