Frage an Kai Wegner von Elisa B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Herr Wegner,
Ich bin Mutter und habe immer von meinem Recht auf individuelle Hebammenbetreuung unter der Geburt Gebrauch gemacht.
So konnte ich meine Kinder aus eigener Kraft, ohne die heute häufig unnötig durchgeführten teuren geburtsmedizinischen Interventionen gesund zur Welt bringen. Dies auch Dank der der kompetenten Hebammenbetreuung während meiner Schwangerschaft und Geburt.
Eigentlich war für mich klar, ich möchte noch ein weiteres Kind bekommen, aber dies bitte unbedingt wieder mit meiner eigenen Hebamme!
Jetzt musste ich erfahren, dass innerhalb eines Jahres über 20 Prozent der Haus-, Geburtshaus- und Beleghebammen keine Geburtshilfe mehr anbieten können.
Die Vergütungen durch die Krankenkassen entsprechen nach erfolgtem Schiedsstellenspruch weiterhin nicht dem hohen Maß an Verantwortung und sind so gering, dass die freiberuflichen Hebammen die steigenden Unkosten, wie z.B. die massiv erhöhten Haftpflichtprämien, nicht mehr bezahlen können.
Nach §134 a SGB V haben Krankenkassen den Bedarf an Hebammenhilfe durch geeignete Verträge mit Hebammen sicherzustellen und die wirtschaftlichen Interessen der Hebammen zu berücksichtigen.
Ich fordere Sie deshalb auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die wohnortnahe Versorgung mit Hebammen zukünftig erhalten bleibt. Es muss langfristig für uns alle möglich sein, nicht nur in großen Klinikzentren, sondern auch in kleinen Belegkrankenhäusern, Geburtshäusern oder zu Hause ein Kind zu bekommen.
Es kann nicht sein, dass nur solche Zentren, deren Kaiserschnittrate besonders hoch ist, finanziell so ausgestattet werden, dass sie überleben können.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu erfahren, wie Sie das Recht auf Wahlfreiheit unter der für die Geburt und die individuelle Betreuung Gebärender schützen werden und wünsche Ihnen und uns Frauen in diesem Sinne ein erfolgreiches und engagiertes Jahr 2014.
Mit freundlichen Grüßen
E. Buhlemann
Sehr geehrte Frau Buhlemann,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. Februar 2014, mit der Sie auf drohende Existenzprobleme von freiberuflichen Hebammen aufgrund von Problemen mit der Haftpflichtversicherung hinweisen und vor einer Mangelversorgung im Bereich der Geburtshelferinnen warnen.
Freie Hebammen leisten eine besonders verantwortungsvolle und gesellschaftlich wertvolle Tätigkeit. Sie überzeugen durch umfangreiches Fachwissen und hohe Aufopferung. Sie geben werdenden Müttern Sicherheit und sind unersetzlich gerade für viele neue Familien, denen sie vor und nach der Geburt mit Rat und Tat zur Seite stehen. Deshalb nehme ich das von Ihnen geschilderte Problem sehr ernst.
Zu Recht bekennt sich die Regierungskoalition mit der CDU als größtem Partner in der Koalitionsvereinbarung dazu, eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe in Deutschland zu sichern und für eine angemessene Vergütung der Hebammen zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, auch das strukturelle Problem der Haftpflichtversicherung bei den Hebammen politisch anzugehen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat sich unlängst mit Verbandsvertretern getroffen, um eine nachhaltige Lösung des Problems zu erarbeiten. Ich begrüße, dass er bereits signalisiert hat, die Kostensteigerungen im Bereich der Berufshaftpflicht auszugleichen.
Ihr Schreiben nehme ich überdies zum Anlass, das wichtige Anliegen der freien Hebammen an die zuständigen Experten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion heranzutragen. Ich gehe davon aus, dass die Unterstützung unserer Fraktion sich förderlich auf das weitere Verfahren auswirken wird. Die Hebammen haben den Rückhalt der Politik verdient. Deshalb werde ich das Anliegen auch weiter positiv begleiten.
Mit den besten Grüßen
Kai Wegner