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Kai Wegner
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Frage von Andreas O. •

Frage an Kai Wegner von Andreas O. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Wegner,
trotz aller Vorbehalte aus breiten Teilen der Bevölkerung haben Sie in der namentlichen Abstimmung am 30.01.2014 gegen den von den Grünen eingebrachten Antrag gestimmt sich auf EU Ebene gegen ein Anbauverbot der Genmaisline 1507 gestimmt.
Der kürzlich verabschiedete Koalitionsvertrag erkennt völlig zu Recht die Vorbehalte der deutschen Bevölkerung gegen die Agro-Gentechnik an. Nicht anders verhält es sich bei der Mehrzahl der europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie einer großen Anzahl von Lebensmittelherstellern. Sie alle sprechen sich gegen Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion aus. Das Hauptargument:
Den in unabhängigen wissenschaftlichen Studien immer wieder aufgezeigten Risiken steht keinerlei Nutzen gegenüber.
Daher meine Frage an Sie, was Sie zu diesem Votum veranlasst hat, das aus meiner Sicht klar den Willen derer missachtet, die Sie im Bundestag vertreten sollen.
Prominente Unterstützung für die Kritiker kommt aus Frankreich, wo diese Entscheidung auch in der Politik für Kopfschütteln gesorgt hat. Ein klares Nein zu Agrogentechnik wäre ein starkes Signal in der EU gewesen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Oberländer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Oberländer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem möglichen Anbauverbot von genetisch veränderten Pflanzen in Deutschland. Durch die sogenannte Opt-out-Richtlinie der EU vom 11. März 2015, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, den Anbau von auf EU-Ebene zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten, hat diese Thematik weiter an Aktualität gewonnen. Gerne nehme ich auch vor diesem Hintergrund zu Ihren Ausführungen Stellung.

Wie die Mehrheit der Bundesbürger lehne auch ich den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland ab. Daher begrüße ich sehr, dass Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) bereits einen nationalen Gesetzentwurf ausgearbeitet hat, der den Erlass von Anbauverboten für gentechnisch veränderte Pflanzen auf unseren Feldern rechtssicher ermöglicht.

Die fachliche und juristische Prüfung hat ergeben, dass die Voraussetzungen für EU-rechtskonforme Anbauverbote und –beschränkungen wegen der unterschiedlichen Agrarbetriebsstrukturen und Anbaubedingungen in Deutschland und des starken regionalen und/oder lokalen Bezugs der "zwingenden Opt-out-Gründe" am besten von den Ländern rechtssicher erfüllt werden können. Deshalb sieht der aktualisierte Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor, dass nicht nur der Bund allein, sondern auch die Landesregierungen oder die von ihnen ermächtigten Behörden die Anbauverbote und -beschränkungen erlassen können.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium möchte die Ressortabstimmung zum Entwurf der Bundesregierung so rasch wie möglich abschließen, um dann die Beteiligung der Länder und Verbände einzuleiten. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren so fortzuführen, dass die Opt-out-Möglichkeit noch dieses Jahres in Kraft treten kann. Das ist ein ehrgeiziger Fahrplan, aber er ist machbar, wenn wir das gemeinsame Ziel, die Möglichkeit, Anbauverbote und –beschränkungen für auf EU-Ebene zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen im deutschen Recht zu verankern, nicht aus den Augen verlieren.

Wenn das parlamentarische Verfahren anläuft, gilt es, das Gesetzgebungsverfahren rasch abzuschließen und damit den rechtlichen Rahmen für flächendeckende Anbauverbote von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland zu setzen. Dafür werde ich mich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachdrücklich engagieren.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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