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Kai Wegner
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Frage von Andreas N. •

Frage an Kai Wegner von Andreas N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wegner,

was hat Sie bewogen, in der Abstimmung über die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung mit NEIN zu stimmen ?
Empfinden Sie es als eines demokratischen Staates für würdig, daß seine obersten Repräsentanten straflos undemokratisch sein dürfen ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nietzold,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. Juli 2013 und der damit verbundenen Frage nach dem Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung.

Ich setze mich uneingeschränkt gegen Korruption und Bestechung im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Bereich ein. Völlig zu Recht ist in Deutschland der Kauf und Verkauf der Stimme eines Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung bereits seit 1994 nach Paragraph 108e StGB strafbar.

Den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes gegen Abgeordnetenbestechung musste ich jedoch ablehnen, weil die mit dem Gesetz gewollte Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption aus Sicht der deutschen Rechtsordnung problematisch ist. Die Konvention verlangt eine Verschärfung des geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und setzt dabei gewählte Abgeordnete mit weisungsgebundenen Beamten gleich. Deren Tätigkeiten unterscheiden sich aber grundlegend, so dass die Bestimmungen zur Beamten- und Richterbestechung nicht einfach auf die Träger eines freien Mandats übertragen werden können.

Gerade wegen des von unserer Verfassung gewollten Freiraums für die politische Willensbildung ist es sehr schwierig, einen Straftatbestand zu formulieren, der über den geltenden Paragraph 108e StGB hinaus die Abgeordnetenbestechung zuverlässig auf tatsächlich strafwürdiges Verhalten begrenzt. Der zur Abstimmung vorgelegte Regelungsvorschlag war als nicht tragfähig zu kritisieren, auch weil er dieses Problem nicht lösen konnte.

Weil Bestechung und Korruption entschlossen bekämpft werden müssen, werde ich gemeinsam mit den Fachleuten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach einem Weg suchen, die UN-Konvention verfassungsgemäß umzusetzen.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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