Frage an Kai Wegner von Kulick T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Kai Wegner -
Dr. Regg / Regionaldirektion Berlin/Brandenburg der Arbeitsagentur schrieb: „Wenn unser Gespräch dazu beitragen konnte, Ihre Überlegungen darauf zu konzentrieren, sich für eine reguläre Beschäftigung zu entscheiden, um ernsthaft die Abhängigkeit von Leistungen der Grundsicherung zu beenden – ohne dadurch Ihr künstlerisches Schaffen zu beeinträchtigen – , dann wäre dies ein Weg, den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters aktiv begleiten können.“ Das war Ziel!
Der Arbeitsvermittler im Jobcenter Spandau sagte aber: "Ich bin berühmt berüchtigt hier im Hause für meine Positionen, das weiß auch die Geschäftsführung. Die Mortalitätsraten der Existenzgründer und zwar auch und ganz besonders aus dem Alg2Bereich heraus sind enorm", , das System funktioniere wie eine Maschine, Bundestagspolitiker hätten keinen Einfluss, das System beeinflusse Politiker, wir wären im System gefangen, falls wir nicht resignieren, würde wir uns am Ende eine Kugel in den Kopf... - ich wurde mit Sanktionen bedroht, bevor ich (nach 3 Jahren Arbeit Bereich Soziokultur) Antrag auf Grundsicherung gestellt hatte. Arbeitsagentur und Geschäftsführer boten keine Problemlösungen an.
Ich (und auch Bürger mit Kindern) können weder das Recht auf Grundsicherung noch Arbeitsvermittlung wahrnehmen, solange in Jobcentern keine fach-kompetente Arbeitsberatung und Vermittlung realisiert, sondern mit Psychoterror gearbeitet wird. Mitarbeiter behaupteten, sie würden nach Vorgaben von Politikern arbeiten. Bundestagspolitiker erhöhten sich erneut Diäten.
Ich bitte Sie um Problemlösungsvorschläge, Hilfe.
Sehr geehrter Herr Kulick,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie eine negative Erfahrung mit der Arbeitsberatung im Jobcenter Spandau schildern und mich um Problemlösungsvorschläge bitten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass ich zu den Erfolgschancen Ihres Existenzgründungsmodells naturgemäß keine Aussage treffen kann, weil mir hierzu keine näheren Informationen vorliegen.
Insbesondere beanstanden Sie jedoch, vom zuständigen Arbeitsvermittler bereits im Zusammenhang mit der Antragstellung mit Sanktionen bedroht worden zu sein. Bedauerlicherweise kommt es im Bereich des Leistungsbezuges nach SGB II häufiger zu Missbrauch bzw. mangelnder Mitwirkungsbereitschaft von Leistungsbeziehern. Die Sanktionsmöglichkeiten existieren im Interesse der Allgemeinheit, die mit ihren Steuergeldern die Unterstützung finanziert. Aber natürlich dürfen deshalb nicht alle Hilfesuchenden unter Generalverdacht gestellt werden.
Im Rahmen meiner Wahlkreisarbeit habe ich regelmäßige Kontakte zum Jobcenter Spandau. Sie können mir gerne Ihren Fall an meine E-Mail-Adresse ins Büro schicken. Bei meinem nächsten Treffen im Jobcenter würde ich das Problem dann ansprechen.
Für Ihre berufliche Zukunft wünsche ich Ihnen nur das Beste.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Wegner