Frage von Horst S. • 17.06.2010
Frage an Kai Wegner von Horst S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite in Berlin als examinierter Altenpfleger in einer Sozialstation die Leistungen nach SGBV erbringen.
Darf ein Altenpfleger als Pflegedienstleitung oder als Stellvertretende Pflegedienstleitung arbeiten?
Mir ist zu Ohren gekommen, das nur Krankenschwestern/pfleger dazu berechtigt sind.
Es kann doch nicht sein, das Altenpfleger/in benachteiligt werden, obwohl Altenpfleger/in die gleichen Tätigkeiten ausüben.
Mfg
Horst Sprenger
Antwort ausstehend von Kai Wegner CDU