Frage an Kai Wegner von Andreas N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wegner
letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bezüglich des Sorgerechts für ledige Väter ein Urteil FÜR die Väter gefällt.
Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat sich nunmehr dazu geäußert und will die Rechte der ledigen Väter (welche keine Rechte sind!) "stärker ...berücksichtigen"
Frau Fischbach gar will am liebsten alles beim Alten lassen, was sie so zwar nicht sagt, aber wohl doch meint.
Wie stehen Sie zu dieser andauernden Diskriminierung lediger Väter in Deutschland und was denken Sie dagegen zu tun ?
A.Nietzold
Sehr geehrter Herr Nietzold,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ich begrüße es sehr, dass durch das von Ihnen benannte Urteil des Europäischen Gerichtshofes Bewegung in die Entscheidungsfindung im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung entsteht.
Ich bin der Überzeugung, dass die gemeinsame Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern künftig nicht nur durch übereinstimmende Sorgeerklärungen der Eltern, sondern auch durch gerichtliche Entscheidung begründet werden sollte. Ein entsprechender Anspruch des Vaters sollte aus meiner Sicht dann gegeben sein, wenn die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Wir schulden es den Kindern - im Übrigen auch den Vätern -, dass wir diese Fragen zügig klären und in der Folge dann gegebenenfalls gesetzgeberisch handeln. Nach meinen Informationen hat das Bundesjustizministerium einen Forschungsauftrag vergeben, dessen Ergebnisse Ende 2010 erwartet werden.
Unabhängig vom Ausgang dieser Untersuchung zeichnet sich bereits jetzt ab, dass sich die gesellschaftliche Realität in den letzten zehn Jahren stark verändert hat. Wir können beobachten, dass sich mit der Herausbildung neuer Formen des familiären Zusammenlebens gleichzeitig auch die Rolle der Väter ganz erheblich verändert hat. Entgegen einem lange verbreiteten Vorurteil wollen immer mehr nichteheliche Väter ebenso wie Mütter Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und sich an der Erziehung ihres Kindes engagiert beteiligen. Auch diese Väter haben ein natürliches Elternrecht, das ihnen nur bei schwerwiegenden Einwänden und aus Gründen des Kindeswohls verweigert werden darf. Diesem Umstand müssen wir Rechnung tragen.
Daher begrüße ich es auch sehr, dass das Bundesjustizministerium als Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes die Rechte lediger Väter stärken will. Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte bereits einen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kai Wegner