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Kai Wegner
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Frage von Klaus H. •

Frage an Kai Wegner von Klaus H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wegner,

lt. in einer Meldung von CNN will die spanische Regierung den spanischen Banken 30 Milliarden € Schulden abnehmen, um deren finanziellen Kollaps zu vermeiden. Bei einer Einwohnerzahl Spaniens von ca. 46 Millionen wäre das eine Pro- Kopf-Subvention von 652 Millionen Euro.

Die Bayrische Landesregierung hat zur Rettung der Landesbank ein Rettungspaket im Wert von 31 Milliarden beschlossen, das neben Bürgschaften eine Kapitalspritze von 10 Milliardenen € beinhaltet. Da es viele weitere Banken und Landesbanken gibt, die alle gerettet werden müssen, frage ich Sie, wie hoch allein die Summe der Kapitalspritzen für die deutschen Banken ist?

Sollte die Summe ähnliche Ausmaße wie in Spanien haben, wovon ich mindestens ausgehe, wäre das immer noch eine pro Kopf Subvention von ca. 375 Millionen €. Würde der Staat die Banken zur einer jährlichen Zins-Zahlung an die Bürger von nur 0,005 % verpflichten, würde jeder Bürger eine jährliche "Rente" von ca 37500 € erhalten, die er versteuern und sozialversichern müsste. Jeder Mensch könnte ein menschenwürdiges Leben führen, keiner hätte Angst um die Rente. Bei einer gleichzeitigen Arbeitspflicht von mind. 5 Stunden täglich, hätten wir in Deutschland kein Pflegenotstand, genug Servicepersonal, ausreichend Lehrer.........

Ich frage Sie ernsthaft, halten Sie dieses Model für abwegig? Wenn ja warum?

Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Haase,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das von Ihnen dargestellte Rechenbeispiel hätte nur seine Berechtigung, wenn der Staat tatsächlich das Geld an die Banken „verschenken“ würde. Ein solches Handeln wäre unverantwortlich gegenüber dem Steuerzahler. Die amtierende Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben sich ganz bewusst für ein anderes Vorgehen entschieden.
Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurden insgesamt 400 Milliarden Euro an Bürgschaften für den Geldverkehr zwischen den Banken bereitgestellt. Damit bürgt der im Zuge des Gesetzes eingerichtete Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) gegen eine marktübliche Gebühr für die Rückzahlung des am Markt geliehenen Geldes. Bei diesem Bürgschaftsinstrument, das den Löwenanteil am SoFFin ausmacht, wird folglich erst dann Geld ausgezahlt, wenn ein Kreditausfall eintritt, d.h. eine Bank insolvent ist und die ausstehende Forderung nicht mehr begleichen kann.
Neben Bürgschaften stehen den Banken darüber hinaus 100 Milliarden Euro an Kapitalhilfen zur Verfügung. Auch hier hat der Staat nichts zu verschenken. Es gilt der Grundsatz: Keine Leistung ohne Gegenleistung. Im Gegenzug für die finanziellen Mittel die dem jeweiligen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, partizipiert der Staat auch entsprechend an ihren unternehmerischen Erfolg. Außerdem müssen die Manager gerechtfertigte Auflagen akzeptieren. Neben der angemessen Vergütung für die Hilfen, muss jedes Unternehmen, das Unterstützung braucht, u.a. eine Begrenzung der Vorstandsbezüge, einen Verzicht auf Bonuszahlungen sowie Dividendenausschüttungen akzeptieren. Die Banken haben also ein starkes Interesse daran, falls Kapitalhilfen des Staates tatsächlich in Anspruch genommen werden müssen, diese auch möglichst schnell wieder zurückzuzahlen.
Neben dem SoFFin hat das Bundeskabinett jetzt einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums zur Auslagerung „fauler“ Forderungen, sogenannter „vergifteter“ Wertpapiere, zugestimmt. Hier geht es ebenfalls nicht darum, den Banken mit Staatsgeld Schulden abzunehmen, sondern über Bürgschaften aus dem SoFFin die Bilanzen der Banken zu bereinigen.
Sollten die Banken diese Bürgschaften in Anspruch nehmen, also „faule“ Forderungen in eine Zweckgesellschaft, eine sogenannte „Bad Bank“, auslagern, müssen sie dafür ebenfalls marktübliche Gebühren sowie einen pauschalen Betrag, der sich nach dem Wert der Papiere richtet, bezahlen.
Die Finanzwirtschaft ist der Blutkreislauf unserer Wirtschaft. Alle ergriffenen Maßnahmen dienen dem Ziel, diesen Kreislauf trotz Krise möglichst störungsfrei laufen zu lassen. Denn würden die Banken der Reihe nach insolvent gehen, bedeutete dies den Zusammenbruch des Kreditmarktes. Unternehmen könnten sich kein Geld mehr von den Banken leihen, um neue Produkte zu realisieren. Genauso wenig könnten sich Bürger ein Eigenheim finanzieren lassen. Die Wirtschaft würde langsam aber sicher ausbluten, die Zahl der Arbeitslosen steigen. Der Staat kann und sollte auch nicht an die Stelle der Banken treten. Dass er eben nicht der bessere Banker ist, belegen unter anderem die desolate Situation vieler Landesbanken.
Eine gut funktionierende Finanzwirtschaft ist ein wichtiger Schlüssel den Aufschwung nach der Krise zu gewährleisten. Deshalb muss die Finanzwirtschaft in den Krisenzeiten finanziell gestützt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass Spekulanten mit Staatsgeld beschenkt werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kai Wegner

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