Frage an Kai Vogel von Karl-Jürgen H. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Vogel,
dass Schleswig-Holstein in der Coronakrise eine unkalkulierbare Anzahl von Tagesgästen an seinen Stränden fürchtet, ist nachvollziehbar. Die Allgemeinverfügung des Landes Schleswig-Holstein zum Verbot einer „Einreise zu touristischen Zwecken“ und vor allem ihre Anwendung durch Polizei und Ordnungsämter haben jedoch dazu geführt, dass der Großraum Hamburg zerschnitten wurde.
Ein Spaziergang oder eine Fahrradfahrt mit Querung der Landesgrenzen und selbst ein Einkauf in den Einkaufszentren an der Landesgrenze wird als „Einreise zu touristischen Zwecken“ mit hohen Bußgeldern geahndet, während sich Bewohner im Hamburger „Speckgürtel“ Schleswig-Holsteins über uneingeschränkte Reisefreiheit im gesamten Bundesland freuen dürfen und Autos mit Schleswig-Holsteiner Kennzeichnen in großer Zahl an beliebten Plätzen Hamburgs wie zum Beispiel am Strand von Wittenbergen zu sehen sind.
Wie bewerten Sie die erlassene Maßnahme und ihre Umsetzung im Hinblick auf Verhältnismäßigkeit, die künftige Zusammenarbeit und den Verkehrsverbund mit Hamburg, Rechtmäßigkeit und die Achtung der staatlichen Einheit Deutschlands?
Mit freundlichen Grüßen
K. H.
Sehr geehrter Herr H.,
Sie haben Recht, dass die Landesregierung mit ihren Maßnahmen auch den Hamburgerinnen und Hamburgern gegenüber keine "Einreise" aus touristischen Zwecken zu ermöglichen, nicht angemessen reagiert hat. Ich habe dieses auch mehrfach in der Presse kritisiert. Es kann und darf nie wieder sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger aus SH nach Hamburg fahren dürfen, egal aus welchem Anlass - zeitgleich aber SH allen Hamburgerinnen und Hamburger, die nicht beruflich "einreisen" wollen, dieses verwehrt.
Herzliche Grüße
Kai Vogel