Frage von Michael P. • 13.01.2013
Antwort von Kai Seefried CDU • 14.01.2013
(...) Da die Umwandling von der Rundfunkgebühr zur Haushalts- und Betriebsstättenabgabe ein kompletter Systemwechsel war, haben sich die Länder - auch ich habe so abgestimmt - vorbehalten, schnellstmöglich zu prüfen, ob auch die Gerechtigkeit zwischen den Beitragszahlern und dem System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewahrt wurde. Deshalb wird es schon 2014, ein Jahr nach vollständigem Inkrafttreten der Haushaltsabgabe, eine Evaualtion/Überprüfung geben; auch mit kritischem Blick auf die Einsparungsziee der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. (...)