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Kai Kottenstede
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Frage von Miriam H. •

Ist es sinnvoll Kinder in gemeinsamen Klassen Grundschule und Gymnasium zu unterrichten?

Sehr geehrter Herr Kottenstede,

Mein Neffe geht auf die Evangelische Schule Frohnau in die 5. Klasse und seine Eltern sind nicht sehr begeistert, denn Grundschüler werden seit diesem Schuljahr gemeinsam in einer Klasse mit Gymnasiasten unterrichtet. Wir stehen in diesem Jahr auch vor der Entscheidung der Schulanmeldung für unsere Tochter und möchten lieber eine Grundschule bis zur 6. Klasse und danach erst eine weiterführende Schule. Wird es aus Ihrer Sicht weitere Schulen im Bezirk geben in den Grundschule und Gymnasium bereits ab der 5. Klasse eins werden? Oder gibt es in Berlin bereits Erfahrungen mit diesem Modell und ist dies vorteilhaft für die Kinder?

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Antwort von
SPD

Liebe Frau H.,

vielen Dank für ihre Nachricht, die ich hoffentlich richtig verstanden habe. In Berlin gibt es gerade eine Diskussion über sogenannte Grundständige Gymnasien. Das sind Gymnasien die bereits ab der fünften Klasse eine Beschulung am Gymnasium ermöglichen. Regelmäßig geschieht das in Verbindung mit altsprachlichen Bildungsgängen. Dieses Angebot ist eine Ausnahme von der sechsjährigen Grundschulzeit, dass vor allem ein Angebot an zuziehende Familien darstellen soll. In den meisten Bundesländern beträgt die Grundschulzeit nämlich vier Jahre. Gleichzeitig zeigen verschiedene Schulen, dass diese Gymnasien häufig einer Segregation des Schulwesens Vorschub leisten, also fast ausschließlich von Familien mit höherem Bildungsstand und Einkommen nachgefragt werden. In dieser Hinsicht stehen diese Schulen auch aus Sicht der Sozialdemokratie in Konflikt mit der grundsätzlichen Schule als Integrationsort für Schülerinnen und Schüler verschiedenster Herkunft. Diesen Konflikt begegnet die SPD damit, es bei den bestehenden grundständigen Gymnasien zu belassen und keine weiteren Bildungsgänge dieser Art einzurichten.

Wenn ich sie richtig verstehe, beschreiben sie aber den Fall, dass (Grund-)Schülerinnen und –schüler gemeinsam mit Gymnasialschülerinnen und –schüler (jahrgangsübergreifend) unterrichtet werden. Dies ist jedenfalls – auch aus den von Ihnen beobachteten Gründen - in öffentlichen Schulen ausgeschlossen. Weshalb es gleichwohl solche Fälle geben kann, liegt daran, dass es sich bei der Evangelischen Schule um eine Privatschule handelt. Privatschulen sind bei der Ausgestaltung ihres Unterrichtsangebots grundsätzlich frei und unterliegen nur im Beschränkten Umfang einer Bindung an die Vorgaben die für staatliche Schulen gelten. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung und freue mich über Ihre Unterstützung am kommenden Wahlsonntag.

Herzliche Grüße

Kai Kottenstede