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Jutta Steinruck
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Frage von Hanns-Dieter S. •

Frage an Jutta Steinruck von Hanns-Dieter S.

Am letzten Mittwoch wurde im Europäischen Parlament die Verordnung zur “Finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten” verabschiedet. Sie schreiben auf Ihrer Homepage, das hätte nichts mit TTIP und CETA, also den gerade in Geheimverhandlung befindlichen Freihandelsabkommen zu tun. Wie erklären Sie sich dann, dass im Text des gerade beschlossenen obigen Vertrages ausdrücklich auf TTIP Bezug genommen wird? Haben Sie etwa - wie viele Abgeordnete des Europaparalments - nicht die Zeit gefunden, den Text durchzulesen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schlierf,

Vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Abstimmung am 16. April in Straßburg zur EU-Verordnung zur “Finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten”. Diese regelt die finanzielle Zuständigkeit im Falle eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens (ISDS). An keiner Stelle in dem verabschiedeten Text (der in seiner konsolidierten Version leider noch nicht öffentlich ist), wird auf TTIP oder CETA Bezug genommen.
Es galt mit der Verordnung vielmehr, die generellen Verantwortlichkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten im Falle von Investor-Staat-Schiedsverfahren zu klären – wer muss solche Verfahren wann bezahlen und wer ist Partei vor der Schiedsstelle. Eine klare Regelung dieser Zuständigkeiten ist notwendig geworden, da Investitionsabkommen seit dem Lissabonvertrag im Jahr 2009 in die Kompetenz der EU verlagert wurden. Selbst wenn es kein weiteres Investitionsabkommen mit irgendeinem Land auf dieser Erde gäbe, welches Investor-Staat-Schiedsverfahren vorsieht, bräuchten wir eine solche Regelung. Denn leider haben wir bereits ein Abkommen in Kraft, das solche Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhaltet: die Energiecharta. Man braucht eine entsprechende Regelung, wie die nun verabschiedete, deshalb schon aufgrund bestehender Abkommen! Dass das nun verabschiedete Gesetz solche Klagen erst ermöglicht, wie teilweise öffentlich behauptet, ist deshalb nicht richtig.

Zudem haben wir mit unserem sozialdemokratischen Berichterstatter David Martin in diesen Verfahrensregeln ein großes Maß an Transparenz durchgesetzt und deutlich das Recht der Gesetzgebung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ("right to regulate") prioritär vor allen ISDS Verabredungen verankert. Andere Parteien haben sich an den Verhandlungen gar nicht beteiligt und damit nicht für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gekämpft.

Unabhängig von der allgemeinen Verfahrensregelung bleiben wir SPD-Abgeordneten bei unserer Position, gegen ISDS in einem Abkommen mit den USA zu kämpfen und TTIP abzulehnen, wenn ISDS enthalten sein sollte. ISDS ist zwischen zwei Ländern mit entwickelten Rechtssystemen nicht notwendig, und es hat bedenkliche Konsequenzen für die Rechtssetzung gerade im Sozial-, Umwelt und Gesundheitsrecht. Wir stehen vor einem harten Kampf gegen ISDS mit der rechten Mehrheit im Europäischen Parlament, welche sich für ISDS ausspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Steinruck