Frage an Jutta Krellmann von Klaus M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Krellmann,
die Grünen haben im Bundestag den Antrag Drucksache 19/7769 v. 13.02.2019 gestellt, für Verbesserungen für die psychosoziale Betreuung der Organempfänger und ihrer Angehörigen.
Eine Organübertragung von sterbenden auf todkranke Menschen, führt, wenn der Patient die Operation überlebt, zu einer Zwangseinnahme von Medikamenten, die gesunde Organe angreifen. Sie sind äusserst gesundheitsschädlich, bis hin zum Todeswunsch https://www.sueddeutsche.de/bayern/organspende-ueberleben-1.4262402
Wie stehen Sie zu diesem Antrag?
Die andere Seite ist der Explantierte (Zergliederte) und dessen Angehörige. Würden Sie diesen Antrag auf die Angehörigen des Explantierten erweitern?
Besonders problematisch ist die Situation, wenn Kinder explantiert werden sollen.
Nach einer vollständigen Verwertung von Organen und Geweben, kann der Explantierte keine Schmerzen mehr haben, aber dessen Angehörige.
Eine Mutter, deren Kind Organe und Gewebe entnommen wurden, zeigt gravierenste Schäden auf, die sie erlitten hat, bei dem Gedanken, dass ein nahestehender Mensch mit Messern und Knochensägen zerteilt (vgl. Fleischindustrie) und in ganz Europa verschickt wurde https://gesundheitsberater.de/organspende-nie-wieder-organtransplantation-aus-der-sicht-einer-betroffenen/ Diese Menschen benötigen händeringend lebenslang psychosoziale Betreuung.
Selbst renommierteste Top-Explanteure sagen „Die Vorgeschichte für die Spende ist ja eine Katastrophe für die Beteiligten“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/diskussion-um-organspenden-transplantation-funktioniert-nur-mit-spendern/23015154.html
Wäre es aus diesem Grund nicht dringenst geboten, weiteres Leid zu verhindern und Zergliederungen von lebenden Menschen (Gehirntod) für unter 18-Jährige zu verbieten?
Wie hoch schätzen Sie als verantwortliche Bundestagsabgeordnete die Kosten für die lebenslange psychosoziale Betreuung der Angehörigen der Ex-/Transplantierten, die ja weit über den Tod des Tranplantierten hinaus reicht
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 9. September 2019. Wir haben seinerzeit dem von Ihnen angesprochenen Entschließungsantrag (Bundestag-Drucksache 19/7769) der Grünen zugestimmt. Er enthält aus unserer Sicht einige sehr gute Punkte, u.a. die Einbeziehung der privaten Krankenversicherungen in die Finanzierung.
Ich vermute, dass Sie mir Ihre Anmerkungen und Links vor dem Hintergrund der Diskussion um Organspenden und der Orientierungsdebatte um eine Widerspruchslösung zugesendet haben. Dazu möchte ich gerne anmerken, dass solche Regelungen wie eine Widerspruchslösung aus meiner Sicht eher zweitrangig sind. Nach meiner festen Überzeugung waren die Strukturen, die Organisation und die Vergütung der eigentliche Flaschenhals bei der Organspende. Als Fraktion DIE LINKE im Bundestag haben wir dem Gesetzesentwurf zum GZSO, der entsprechende Verbesserungen vorsieht, letztlich zugestimmt, auch wenn wir den Entwurf an einigen Stellen kritisch sehen. Auch in der Anhörung im Bundestag hat sich gezeigt, dass alle Beteiligten, die Verbände und die Kassen, sagen: Das ist ein gutes Gesetz, das sollten wir auf jeden Fall so umsetzen. Es stärkt das Amt des Transplantationsbeauftragten, klärt deren Kompetenz und verstärkt die Betreuung und Begleitung der Angehörigen in einer schwierigen und belastenden Situation. Der letztgenannte Punkt ist in der Tat- wie Sie auch anführen- sehr wichtig.
Zu der genauen Höhe der Kosten für eine psychosoziale Betreuung der Angehörigen kann ich Ihnen leider keine Angabe machen.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Krellmann